Kfz-Versicherung: Wer in der Bundesrepublik Geld sparen will, tut dies in der Regel nicht beim Versicherungsschutz seinen Wagens. In anderen Ländern ist dieses Modell hingegen gängig, beispielsweise in Griechenland. Ist man nun als Urlauber in einen Unfall mit einem nicht Kfz-haftpflichtversicherten Fahrzeug verwickelt, muss man sich um die anfallenden Kosten dennoch keine Sorgen machen, so Sandra Schwarz, Geschäftsführerin der Verkehrsopferhilfe, im Interview mit dem GDV.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein rein griechisches, sondern ein europaweites Phänomen, obgleich die Zahlen in den einzelnen Mitgliedsstaaten deutlich schwanken. In Deutschland beispielsweise ist die Quote der wilden Fahrer sehr gering, denn hier ist die Kfz-Haftpflichtversicherung an die Zulassung des Autos gekoppelt. Da die Stellen untereinander in Kontakt stehen, ist es fast nicht möglich, sich der Versicherungspflicht zu entziehen. Trotzdem gibt es auch hier einige, denen es gelungen ist.
Wenn man nun im Urlaub von einem nicht versicherten Wagen angefahren wird, ist man dann ohne Schutz? Nein, antwortet Sandra Schwarz. Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall als deutscher Autofahrer die sogenannte Entschädigungsstelle zu kontaktieren. Diese Funktion übernimmt in Deutschland die sogenannte Verkehrsopferhilfe. Diese Hilfe wird übrigens nicht nur betroffenen Autofahrer zuteil, sondern auch Radfahrern und Fußgängern, die im Ausland Schäden durch ein nicht versichertes ausländisches Fahrzeug erlitten haben.
BRD: Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle
Der Regulierungshelfer wird dann den Auftrag übernehmen, das Opfer zu entschädigen. Nachdem der Schaden reguliert wurde, erhält die Entschädigungsstelle den ausgelegten Betrag vom Garantiefonds des Landes zurück, aus dem der nicht versicherte Schadensverursacher stammt. Dabei gibt es diese Fonds in jedem Land des europäischen Wirtschaftsraum und außerdem in Liechtenstein, Norwegen und Island. In der BRD fungiert übrigens seit 2003 die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle. Für die Entschädigung gilt dabei stets jenes Recht, welches im Land des Unfalls Gültigkeit besitzt, das betrifft also konkret auch die Regulierung und den Nachweis des Unfallgeschehens. Hat man als Reisender den europäischen Unfallbericht immer dabei, kann einem nichts passieren – wenn beide Parteien ihn ausgefüllt und unterschrieben haben.
Franzosen sind am häufigsten ohne Schutz unterwegs
Da zwischen den Ländern auch bürokratische Grenzen stehen, nimmt die Entschädigung bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat, längere Zeit in Anspruch, als es bei reinen „Inlandsfällen“ üblich ist. Doch verspricht die Verkehrsopferhilfe, dass das Opfer eines nicht versicherten Unfallverursachers gegenüber einem Opfer mit einem versicherten Schadensverursacher nicht benachteiligt wird. Ganz genau hat die Verkehrsopferhilfe im letzten Jahr 357 Fälle bearbeitet, bei denen Deutsche nach einem Unfall mit einem unversicherten Auto im EU-Ausland Schäden davongetragen hatten.
Ganz oben auf der Liste mit den unversicherten Autos steht übrigens Frankreich, hier wurden im vergangenen Jahr 323 Unfälle registriert, in Italien waren es 121 und in Polen 91. In Griechenland, das hier als Beispiel herhielt, waren es überdies nur magere 11 Unfälle. Damit ist es offenkundig: die Griechen sind die eigentlich vorbildlichsten Fahrer der EU. Oder musste sie alle ihre Autos stilllegen, wegen der Krise?