Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sunrise GmbH, Berlin (früherer Geschäftssitz: Ilshofen), mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgetragen. Ein Antrag des Finanzdienstleisters blieb ohne Erfolg.
Unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH bot Die Sunrise Energery GmbH an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen sowie aus Festgeldvereinbarungen zu kaufen und versprach, Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten. Doch laut BaFin hat die Sunrise Energy GmbH mit dem Einzug der Forderungen aus den Bauspar- und Versicherungsverträgen und Festgeldvereinbarungen ein Einlagengeschäft ohne erforderliche Erlaubnis betrieben.
Antrag der Sunrise energy GmbH abgelehnt
Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen, berichtet die BaFin. Doch die Sunrise Energy GmbH legte Widerspruch gegen die Anordnung ein. Allerdings scheiterte das Unternehmen mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruch gegen die Abwicklungsanordnung am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Der Antrag wurde am 25. August abgelehnt und damit ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.
Die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Kapitalgeber ist verbunden mit der Abwicklungsanordnung. Sollte es dennoch bei der Auszahlung zu Schwierigkeiten kommen, können sich die Anleger an einen Bank-und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. An erster Stelle sollte der Rückzahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft erklärt und die Rückabwicklung eingefordert werden.
Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Auch die Unternehmensverantwortlichen kann man dabei persönlich in Anspruch nehmen, da sie ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben haben. Es könnten sogar Ansprüche gegen die Vermittler genommen werden, falls sie nicht umfassend über die Risiken von Nachrangdarlehen aufgeklärt oder das Geschäftsmodell nicht auf seine Plausibilität hin überprüft haben.
Wenn die Sunrise Energy GmbH die angenommen Gelder nicht zurückzahlen kann und Insolvenz anmelden sollte, wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besonders wichtig. Denn Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. erst werden die Forderungen der anderen Gläubiger bedient.