bAV - Doppelte Beitragspflicht für Betriebsrenten vor der Abschaffung?

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Bei der nächsten Betriebsrentenform könnte die Verpflichtung für Rentner, die für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, fallen. So berichtet das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Laut Handelsblatt lehnen allerdings Krankenkassen eine ersatzlose Streichung der 2004 eingeführten doppelten Beitragspflicht ab, da sie auf die jährlichen Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro nicht verzichten wollen.

Kompromissmodell diskutiert

Wegen der Ablehnung der Krankenkassen wird daher in der Union ein Kompromissmodell diskutiert. Demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, auf den in eine Betriebsrente eingezahlten Teil des Gehalts wieder wie bis 2001 den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Das Gute daran wäre, dass im Gegenzug Betriebsrentner von der doppelten Beitragspflicht befreit werden würden. Doch es gibt noch ordnungspolitische Bedenken im Gesundheitsministerium, obwohl für die Krankenkassen die Entlastung der Betriebsrentner so zum Nullsummenspiel werden würde.

bAV rechnet sich nicht aufgrund doppelter Beitragspflicht?

"Bei nahezu jedem Arbeitnehmer ist inzwischen angekommen, dass die Einzahlung eines Teils des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung sich netto nicht rechnet, seit die doppelte Beitragspflicht eingeführt wurde ", sagte dazu der Rentenexperte der CDU, Peter Weiß. Es werde daher darauf ankommen, dieses Hindernis mit einer Betriebsrentenreform zu beseitigen. Doch einen konkreten Zeitplan für die Reform gibt es noch nicht. Im Frühjar 2016 wird erst mit der Entscheidung gerechnet, da ein von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden soll.

Quelle: Handelsblatt

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