Studium und Versicherung: Mit dem Wechsel vom Klassenzimmer in den Hörsaal ändern sich auch versicherungstechnisch grundlegende Dinge. Und es tauchen viele Fragen auf: Wie versichere ich Hausrat in der WG? Bin ich beim Hochschulsport vor Unfällen geschützt? Kann ich als Student berufsunfähig werden?Der Versicherungsdachverband GDV stellt fünf Versicherungen vor, über die Studenten mindestens nachdenken sollten. Versicherungsbote hat die Liste erweitert und ergänzt.
Ob ein Unfall beim Skiurlaub, ein Einbruch in die neue Wohnung oder das geklaute Fahrrad vor der Uni: Der Studentenalltag kann neue Hürden mit sich bringen und auch eine Änderung für die Versicherungssituation bedeuten. Aber welche Versicherung sollten Studenten besitzen? Der Dachverband der Versicherer GDV gibt auf seiner Webseite Tipps zu dieser Frage - auch wenn manch ein Versicherungsfachmann andere Prioritäten setzen könnte. Hier die potentiellen "Must-haves" des Versicherungsschutzes:
1.) Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung kann sich lohnen. Wer als Student eine eigene Wohnung oder WG mit neuen Möbeln bezieht, ist im Ernstfall nicht über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Anders sieht das bei Studentenwohnheimen mit möblierten Zimmern aus: hier gelten die Gegenstände nicht als eigener Hausstand und sind somit über die Eltern mit abgedeckt.
Auch als WG kann man sich eine Police teilen. Im Schadensfall wie Feuer, Wasserschäden oder auch Einbruchdiebstahl ist dann jeder Bewohner abgesichert. Für diese Versicherung jedoch gilt, dass man klar zuordnen können muss, wem was in der Wohnung gehört.
Auch das geliebte Fahrrad kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert sein. Meist gilt das allerdings nur für verschlossene Abstellräume, wie den Keller oder auch die Wohnung. Mit einer Zusatzklausel im Vertrag kann man den treuen Gefährten aber auch gegen Diebstahl auf offener Straße versichern lassen.
Die Hausratversicherung ist aber sicher nicht die wichtigste Police, die fleißige Büffler brauchen: Weit wichtiger ist es, existentielle Risiken abzusichern. Ob Studenten für ihre neue Wohnung eine Hausratversicherung abschließen sollten, richtet sich nach dem Wert der Einrichtungsgegenstände. Als Faustregel gilt: Ist der Hausrat nicht durch eigene Ersparnisse ersetzbar, kann der Schutz sinnvoll sein. Wer hingegen nur ein altes Sofa in seiner Wohnung stehen hat, spart das Geld besser gleich für neue Möbel.
2.) Private Unfallversicherung
Wer in seiner Freizeit gerne Sport macht, sollte sich ebenso gegen Unfälle gut absichern. Auch bei Sportunfällen junger Menschen kann es zu bleibenden Schäden kommen, die die Zukunftsplanung massiv beeinflussen können. Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungen reichen hier meist nicht aus. Bei Unfällen in der Freizeit ist man dann nicht abgesichert.
Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht für Studenten in folgenden Situationen (Quelle DGUV):
- Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
- sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen oder Repetitorien
- der Besuchen der Universitäts- und Staatsbibliotheken
- Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind versichert. Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.
Aber für das Verfassen von Hausarbeiten oder private Studienfahrten muss bereits privat vorgesorgt werden. Auch sind die Leistungen der staatlichen Unfallkasse recht beschränkt. Eine private Unfallversicherung leistet einiges mehr: Individualleistungen in Form einer Kapitalsumme, individuell vereinbarte Unfallrente, Bergungskosten, Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt und sogar kosmetische Operationen können damit abgedeckt werden.
3.) Krankenversicherung
In Deutschland existiert eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Bis einschließlich des 25. Lebensjahres können Studierende über eine Familienversicherung bei ihren Eltern versichert bleiben. Danach muss man sich selbst um eine Versicherung kümmern. Das Grenze von 25 Jahren kann sich nach hinten verschieben, wenn beispielsweise ein freiwilliges Jahr absolviert wurde.
Aber man kann sich auch als Student privat versichern lassen. In diesem Falle benötigt man eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese gilt, bei Nachweis einer privaten Versicherung, das gesamte Studium über.
4.) Private Altersvorsorge
Wer es sich leisten kann, neben seinem Studium Geld zur Seite zu legen, sollte darüber nachdenken privat für das Alter vorzusorgen. Gerade bei jungen Menschen kann sich das lohnen. Denn je eher man damit beginnt, desto mehr wirkt sich der sogenannte Zinseszins-Effekt positiv aus.
Was aber ist der Zinseszins-Effekt? Das Prinzip lässt sich leicht erklären: Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt. Wer früh damit anfängt für das Alter vorzusorgen, muss im Idealfall also weniger zurücklegen. Im Umkehrschluss heißt das: Je später man mit der Altersvorsorge beginnt, umso mehr muss man zurücklegen, um ein auskömmliches Ruhestandspolster zu haben.
Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es viele, von staatlich geförderten Produkten über Investmentfonds bis hin zu Banksparplänen. Dabei gilt auch für Studenten der Grundsatz: Man sollte nur in Produkte investieren, die man versteht und mit denen man sich intensiv auseinandergesetzt hat.
Anlageexperten empfehlen, sich am sogenannten "magischen Dreieck der Vermögensanlage" zu orientieren. Stark vereinfacht lässt sich dies mit drei Fragen ausdrücken: Wie rentabel ist eine Geldanlage, wie hoch ist ihr Risiko und wie verfügbar ist das angelegte Geld, wenn ich darauf zugreifen will? (Rentabilität, Sicherheit und Liquidität) Das Risiko einer Anlage lässt sich minimieren, indem der Sparer das Geld streut und nicht in ein einziges Produkt investiert.
5.) Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer nach 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Leider erhält man dann im schlimmsten Falle nur eine Erwerbsminderungsrente, die in der Regel nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard zu sichern. Gerade für junge Menschen lohnt es sich auch hier frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: denn je eher, desto geringer die Beiträge.
Der Clou hierbei: nicht nur genießt der Versicherte bei einem guten Vertrag während seiner Schul- Ausbildungs- oder Studienzeit einen BU-Schutz. Er kann seine Police auch ohne neuerliche Gesundheitsprüfung weiterführen, wenn er später tatsächlich einen Beruf ergreift.
Damit der BU-Vertrag überhaupt nützt, sollte eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbart werden. Als Orientierung können hier mindestens 1.000 Euro dienen. Denn wird der Versicherte später berufsunfähig, wird das Einkommen aus privaten Spar- und Rentenverträgen auf die Grundsicherung angerechnet.
6.) Haftpflichtversicherung
Gute Nachrichten: Unabhängig des Alters sind Studierende während des gesamten Studiums über ihre Eltern haftpflichtversichert, sofern diese einen entsprechenden Vertrag haben. Wer Gegenstände anderer beschädigt, ist für die gesamte Zeit des Bachelors und Masters abgesichert. Vorausgesetzt, es handelt sich um das Erststudium. Wer ein Zweitstudium aufnimmt sollte sich jedoch dringend um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Auch sollte noch einmal im Vertrag nachgelesen werden, ob wirklich Versicherungsschutz für die Kinder als Studenten besteht - einige wenige Versicherer schließen dies aus.
Grundsätzlich sollte man gut schauen, welche Versicherungen man wirklich braucht und wie es sich auch finanziell einrichten lässt, die eine oder andere Zusatzversicherung abzuschließen. Wer aber heute schon für das Alter planen kann, kann eben auch die Vorteile nutzen, die junge Beitragszahler genießen.
Sarah Holitschke, Mirko Wenig