Lebensversicherung - Die Bundesregierung plant für 2016 die Abschaffung des Garantiezinses bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Bereits zum 1. Januar soll der Höchstrechnungszins für die meisten Versicherer wegfallen und nur noch für kleinere Gesellschaften gelten. Die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften im Rahmen von Solvency II machten den Garantiezins verzichtbar.
Über 90 Millionen Lebensversicherungsverträge bestehen in Deutschland. Ein großer Teil davon wurde nach dem klassischen Modell der Lebensversicherung, mit Garantiezins, abgeschlossen. Zu Glanzzeiten der Branche lag dieser bei vier Prozent.
Garantiezins soll 2016 abgeschafft werden
Anfang des Jahres fiel der Höchstrechnungszins auf ein Rekordtief von 1,25 Prozent. Damit war das Aus der Lebensversicherung de facto beschlossene Sache - zu unattraktiv und zu starr als Produkt.
Die Branche hatte in den vergangenen Jahren bereits aktiv auf die Veränderungen am Markt reagiert und neue, alternative Garantiekonzepte entwickelt. So platzierten Allianz und Ergo fast parallel neue Garantiemodelle. Branchenprimus Allianz feierte mit dem Konzept Perspektive gar die beste Produkteinführung der Firmengeschichte.
Solvency II macht Höchstrechnungszins verzichtbar
Nun besiegelt die Bundesregierung das endgültige Aus des Garantiezinses. Dieser soll 2016 abgeschafft werden und lediglich für kleinere Unternehmen gelten. Grund für die Abschaffung sei die europäische Eigenkapital-Richtlinie Solvency II. Das erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums gegenüber dem Handelsblatt.
Die neuen Eigenkapitalvorschriften gelten für große Versicherer ab Januar kommenden Jahres. Darin sind unter anderem auch klare Regelungen für Rückstellungen fixiert. Ursprünglich sollten Versicherer mit der Einführung vor zu hohen Garantien geschützt werden. Damit im Kampf um den Kunden nicht höhere Garantien versprochen würden, die die Versicherer eventuell zu einem späteren Zeitpunkt überfordern können.
Mit der Einführung von Solvency II wird der Garantiezins verzichtbar. Dieser werde „für den Zweck der Aufsicht nicht mehr benötigt“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Bis dato war der Höchstrechnungszins vom Bundesfinanzministerium festgelegt worden.