AXA bieten zukünftig auch Schutz bei Cyber-Angriffen für Kleinunternehmen. Für Mittelständler und Industrieunternehmen bietet AXA bereits schon länger eine Cyberpolice. Nun soll mit den neuen Basis-Paket „Cyber“ auch kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht werden, sich gegen Risiken aus der digitalen Welt abzusichern. Der neue Baustein Cyber, in Verbindung mit einer Profi-Schutz-Haftpflichtversicherung abschließbar, deckt unter anderem den Sachverständigenaufwand sowie eine möglicherweise notwendige Datenwiederherstellung ab.
Der neue Schutz soll nicht bei Cyber-Angriffen die Schäden decken, sondern auch Datenschutzverletzungen werden mit einbezogen. Außerdem sollen Beratungsleistungen zur Reputation, angefallene Mehrkosten und ein Internet-Strafrechtsschutz in der Police enthalten sein. Das teilte AXA Deutschland in einer Pressemeldung mit.
Unternehmen stärker abhängig von Informationstechnik und verwundbar
„Unternehmen sind durch die zunehmende Digitalisierung stärker abhängig von Informationstechnik und verwundbarer. Gleichzeitig beobachten wir eine Professionalisierung der Internetkriminalität und eine steigende Zahl von Hacker-Angriffen. Es ist dabei ein Irrglaube, dass nur Konzerne von Hackerangriffen bedroht werden. Immer mehr Unternehmen interessieren sich deshalb für einen Versicherungsschutz gegen Cyber-Risiken“, sagt Dr. Andreas Reinhold, Abteilungsleiter Firmenkunden-Produktmanagement bei AXA.
„Mit dem Baustein Cyber bieten wir nun auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit, Cyber-Risiken abzusichern.“ Es werden mit der neuen Police Eigen- und Drittschäden abgedeckt. Die Versicherungslösung gegen digitale Risiken übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Schadsoftware, Wiederherstellung der Website, Aufhebung einer Zugangssperrung, Beratung zur Verbesserung der Informationssicherheit sowie für die Datenwiederherstellung.
Der Cyber-Baustein wir außerdem Mehrkosten abdecken, die entstanden sind, weil der Betrieb unterbrochen wurde oder fremde EDV angemietet und Aushilfskräfte angestellt wurden, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Schäden durch Schadsoftware abegdeckt
Die Drittschadendeckung umfasst neben der Haftung für Löschung, Verlust oder Veränderung von Daten Dritter auch die Schäden Dritter durch Cyber-Angriffe auf IT-Anlagen und Websites des Versicherungsnehmers. Zudem sind Schäden durch Schadsoftware abgedeckt, die unbemerkt über das betroffene Unternehmen verbreitet wird.
„Als erfahrener Firmenversicherer beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit der Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von IT- und Cyber-Risiken bei Unternehmen. Dabei arbeiten wir mit zahlreichen Spezialisten für IT-Sicherheit zusammen und engagieren uns zur Verbesserung der Sicherheit im Internet und der IT-Welt“, so Reinhold.