Krankenversicherung - In Teil 1 ging es um die private Voll-Krankenversicherung, die beschränkten Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung und um Lösungsansätze dazu. Hier nun geht es um die Möglichkeit als gesetzlich Versicherter Privatpatient zu werden. Ohne Angst vor fehlender Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung und ohne die Hürde der Beitragsbemessungsgrenze.
Hinweis
Dieser Artikel besteht aus 2 Teilen. Den Link zu Teil 1 finden Sie am Ende dieses Artikels oder Sie klicken hier.
Privatpatient als gesetzlich Versicherter
Alle(!) in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten haben seit 2004 die freie Wahl anstatt der "Behandlung auf Krankenversicherungskarte" (Sachleistungsprinzip) das sogenannte "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Dies ist sogar für Teilbereiche möglich, also auf "ambulante Behandlungen", "stationäre Behandlungen" oder auf den Bereich "Zahn" beschränkt.
Kostenerstattungsprinzip versus Sachleistungsprinzip - der Unterschied
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten kennen das Sachleistungsprinzip. Hier rechnen die Ärzte mittels der vorgelegten Krankenversicherungskarte direkt mit der GKV ab. Wahlleistungen hat der Versicherte selbst und direkt an den Behandler zu leisten. Anders ist das beim Kostenerstattungsprinzip.
Kostenerstattungsprinzip
Die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip können gesetzlich Versicherte bei ihrer GKV beantragen. Im Zuge der Beantragung auf Umstellung nach Kostenerstattungsprinzip bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen dann sehr gern eigene Kostenerstattungstarife an. Davon sollten Sie Abstand nehmen und mit Hilfe Ihres Versicherungsmaklers, Versicherungsberaters bzw. Versicherungsvertreters selbst nach leistungsstarken Tarifen am Markt suchen.
Berichtet wurde auch schon davon, dass Versicherte, die zum Kostenerstattungsprinzip wechseln wollen, bei Anforderung der entsprechenden Umstellungsformulare mit falschen Informationen auf "Gefahren" der Umstellung hingewiesen wurden. Gewarnt wird z.B. mit dem Argument, dass auch bei Abschluss einer Ergänzungsversicherung angeblich hohe Eigenanteile verbleiben. Das stimmt so nicht. Im Artikel wird darauf auch noch eingegangen.
Nach Umstellung bezahlen Sie dann Ihre Rechnung selbst an den Behandler und werden sich vermutlich wundern, wie preiswert eine ärztliche Beratung/Untersuchung beim Hausarzt im Allgemeinen ist. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer GKV ein und lassen sich den erstattungsfähigen Anteil durch die Krankenkasse erstatten. Erstattungsfähig ist der Teil, der beim Sachleistungsprinzip ebenfalls angefallen wäre.
Sie sind nun "Privatpatient"
Teilen Sie Ihrem Hausarzt beim nächsten Besuch unbedingt mit, dass Sie auf das Kostenerstattungsprinzip umgestellt haben und nunmehr "Privatpatient" sind. Denn weil Sie die Budgetierung der GKV mit dem Kostenerstattungsprinzip umgehen, erhalten Sie sehr wahrscheinlich ab sofort eine Behandlung, die Sie als "Normal-Patient" höchstwahrscheinlich nicht erhalten hätten. Die Auswirkungen:
- Sie erhalten oft schneller Facharzttermine (z.B. Augenarzt, Orthopäde). Dies ist gerade auch bei Psychotherapie-Behandlung extrem wichtig. Einen interessanten Bericht, der die Vorteile der Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren unterstreicht, finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer.
- Sie erhalten oft schneller Termine zu speziellen Untersuchungen mit modernen Geräten in dafür spezialisierten Einrichtungen (z.B. MRT, CT etc.).
- Sie erhalten oft andere, modernere bzw. medizinisch fortgeschrittener Behandlungsmethoden, die im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht aufgeführt sind.
- Sie erhalten möglicher Weise andere, modernere bzw. medizinisch fortgeschrittener Arzneien, die im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht aufgeführt sind.
- Sie erhalten möglicher Weise andere, modernere bzw. medizinisch fortgeschrittener Hilfsmittel, die im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht aufgeführt sind.
Keine Angst vor schleppender Bearbeitung
Wer auf das Kostenerstattungsprinzip umgestiegen ist, der muss sich auch hinsichtlich der anschließenden Kostenerstattung durch seine GKV wegen schleppender Bearbeitung keine Sorgen machen. Damit Anträge auf Kostenerstattung nicht verzögert werden, hat der Gesetzgeber bereits 2013 klargestellt, dass Anträge dann als genehmigt gelten, wenn sie von der GKV nicht innerhalb von höchstens fünf Wochen entschieden werden.
Wenn die GKV nichts oder nur teilweise zahlt
Natürlich ist privatärztliche Behandlung teurer als die Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip. Dies ist ja auch der Grund, warum Sie als Privatpatient viele Vorteile genießen. Was ist aber mit den Mehrkosten, die die GKV nicht zahlt? Dafür gibt es spezielle Ergänzungsversicherungen der privaten Krankenversicherer. Die Leistungen sind unterschiedlich, lassen Sie sich hierzu unbedingt persönlich beraten. Versicherungsmakler und Versicherungsberater halten dabei die größten Auswahlmöglichkeiten für Sie bereit. Selbst wenn die GKV bestimmte Behandlungen, Arzneien oder Hilfsmittel gar nicht bezahlt, erstatten die Ergänzungstarife der privaten Krankenversicherer in den meisten Fällen zumindest einen nicht unerheblichen Prozentsatz der Kosten.
Tipps zum Kostenerstattungsprinzip
Wählen Sie das Kostenerstattungsprinzip ausschließlich für den ambulanten Bereich. Im stationären Bereich und für den Bereich Zahn schließen Sie besser eine sehr gute Zusatzversicherung ab. Diese Vorgehensweise hat mehrere Vorteile:
- Das Sachleistungsprinzip lässt sich in diesen Bereichen durch Zusatzversicherungen wesentlich sicherer und kostengünstiger auf den Status "Privatpatient" anheben.
- Bleiben Sie bei der Tarifwahl flexibel! Sie können die Tarife Ergänzungsversicherung ambulant (Kostenerstattungsprinzip), Zusatzversicherung stationär und Zusatzversicherung Zahn bei verschiedenen Gesellschaften abschließen. Nicht jede Gesellschaft hat in jedem Bereich gute Leistungen.
- Bleiben Sie auch in anderer Hinsicht flexibel: Vielleicht möchten Sie irgendwann auf einen Teilbereich wieder verzichten. Getrennte Verträge = getrennte Kündigungsmöglichkeit!
Kinder nicht vergessen
Das Kostenerstattungsprinzip ist natürlich auch für Kinder möglich - zu sehr günstigen Beiträgen. Auch Kinder erhalten durch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips in Verbindung mit dem passenden Ergänzungsschutz die höchstmögliche Form der medizinischen Versorgung.
Fazit
Mit der richtigen Ergänzungsversicherung ist das Kostenerstattungsprinzip die ideale Lösung für
- gesetzlich Versicherte die Angst davor haben die GKV zu verlassen,
- denen die fast fehlenden Rückkehrmöglichkeiten aus einer privaten Vollkrankenversicherung zurück in die GKV Sorge bereiten,
- denen der Umstieg in die private Vollkrankenversicherung wegen gesetzlicher Gegebenheiten verwehrt ist und
- die aber trotzdem die höchstmögliche medizinische Versorgung wünschen.
Lassen Sie sich - wie bei jeder anderen Versicherung auch - von einem Versicherungsmakler, Versicherungsberater bzw. Versicherungsvertreter persönlich zu den Möglichkeiten des Kostenerstattungsprinzips innerhalb der GKV beraten und schließen Sie den Vertrag dann auch dort ab. Das Internet haftet weder für Falschberatung noch dafür, was Sie selbst nicht beachtet haben.
Beachten Sie bitte Teil 1
Von der privaten Vollkrankenversicherung, den beschränkten Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung und Lösungsansätzen dazu berichtet Versicherungsbote in Teil 1 zu diesem Artikel.