Kfz-Versicherung: Am 30. November endet die Frist für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Was aber, wenn man dieses Datum verpasst hat? Unter bestimmten Bedingungen können Autofahrer auch später noch aus einem laufenden Vertrag aussteigen und sich einen neuen Versicherer suchen.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, kann den alten Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Die meisten Policen haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass Wechselwillige den letzten Novembertag nicht versäumen sollten. Aber aufgepasst: Die Kündigung des alten Vertrages muss bis zum 30. November tatsächlich bei der Versicherung auf dem Tisch liegen. Es gilt das Zustelldatum und nicht der Poststempel, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch!
Steigt die Prämie, darf gekündigt werden
Was aber, wenn man diese Frist versäumt hat? Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, aus einer überteuerten Police auszusteigen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer, wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Anbieter verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht zu informieren! Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Wohnortwechsels ist.
Relativ unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherungsanbieter suchen. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung lohnt. Eine steigende Zahl an Versicherern geht dazu über, individuelle Kündigungsfristen zu garantieren.
Nicht immer ist Wechsel der Kfz-Versicherung empfehlenswert
Autofahrer sollten aber nicht blind ihren alten Vertrag aufkündigen und zu einem vermeintlich günstigeren Anbieter wechseln. Im schlimmsten Fall kann man viele Leistungen verlieren. Denn langjährige Kunden ohne Unfall erhalten von der Versicherung Sonderrabatte eingeräumt. Ein Rabattschutz zum Beispiel verhindert, dass bei einem einmaligen Unfall der Fahrer zurückgestuft wird und die Beiträge steigen. Bei einem Versichertenwechsel lässt sich dieser Rabattschutz häufig nicht mitnehmen. Auch Vergünstigungen für den Zweitwagen sind unter Umständen verloren.
Schnell teurer werden kann es nach einem Unfall, wenn die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung. Auch hohe Selbstbeteiligungen, die speziell in „billigen“ Tarifen oft enthalten sind, lassen einen Schaden schnell kostenintensiv werden. Hier gilt: Die Beitragsersparnis sollte nicht einziger Grund für einen Anbieterwechsel sein! Ein Blick auf die Leistungen der neuen Kfz-Versicherung ist dringend geboten.