Des Deutschen wichtigste Police ist seine private Haftpflichtversicherung. Das Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover hat das Angebot der Versicherer zu diesen Policen verglichen. Bei den so genannten Topschutz-Tarifen sei die Leistungsdichte der geprüften Haftpflichttarife hoch. Allerdings wollten einige Anbieter beim Kunden auch mit „Scheinleistungen“ punkten, sagen die Analysten aus Hannover. Um den Aussagen der Versicherer auf den Grund zu gehen, damit Kunden der Assekuranz nicht auf dem Leim gehen, dafür hat Franke und Bornberg für Kunden und Makler tief ins Kleingedruckte geblickt.
Zunächst die schlechte Nachricht: 15 Prozent der deutschen Haushalte haben keinen Schutz gegen private Haftungsrisiken, berichtete vor knapp einem Jahr der Versicherer-Verband GDV. Die gute Nachricht ist, dass Haftpflichtpolicen selbst mit marktweit besten weil Top-Leistungen für eine Familie kaum 100 Euro im Jahr kosten müssen. Was die Gesellschaften ihren Kunden beziehungsweise dritten Geschädigten im Einzel- oder Ausnahmefall eines Schadens als Schutzschirm bieten, das hat die Ratingagentur Franke Bornberg für das eigene Haus und den Nutzen der Maklerkunden nun erstmals verglichen.
Topschutz top
Wer als Kunde, oder dessen Berater, auf Nummer sicher gehen will und buchstäblich vorsorglich ins teuerste Regal der Versicherer greift, der bekommt als Haftpflicht-Versicherter den so genannten Top-Schutz. Bei diesen umfassendsten Angeboten der Assekuranz „ist die Leistungsdichte hoch“, berichtet Franke und Bornberg in einer Presse-Mitteilung, dennoch gebe es gravierende Unterschiede. Über 190 Hochleistungs-Tarife der Anbieter seien von dem Ratinghaus verglichen worden. So bieten den Angaben zufolge alle Topschutz-Anbieter ihren Versicherten Zusatzleistungen an, die gar nicht Gegenstand der gesetzlichen Haftpflicht sind. Ein Beispiel ist der Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder unter sieben Jahre.
Maßstab für Privathaftpflichtversicherungen sind die Bedingungstexte
Für die von den lieben Kleinen verursachten Schäden und deren Folgen haften die Eltern schließlich nicht, solange sie ihrer Aufsicht über die Kinder nachkommen. Top-Versicherer decken auch diese Schäden. Dennoch unterscheiden sich die tatsächlichen Leistungen je nach Police stark. Franke und Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke: „Ob ein Vertrag nur bei Sachschäden durch Kinder zahlt, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder ob für alle minderjährigen Kinder Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert sind, macht im Schadenfall aber einen entscheidenden Unterschied.“ Weswegen die Ratingexperten betonen, dass sie ihr Urteil ausschließlich auf die Bedingungstexte der Versicherer in ihrem Kleingedruckten gründen.
Bei Zusatzleistungen trennt das Kleingedruckte die Spreu vom Weizen
Ähnliches gelte in der Untersuchung der Texte der Vertragsbedingungen der Versicherungs-Gesellschaften auch für andere Zusatzdeckungen, für die es eigentlich keine gesetzliche Haftungsgrundlage gibt. Ein Beispiel für einen solchen Zusatzschutz ist die Ausfalldeckung, die bei nicht versicherten Schädigern im finanziellen Effekt so wirkt als wäre der Verursacher doch versichert. Bei Top-Policen ebenfalls mitversichert, sind Gefälligkeitshandlungen des Versicherten. Wer etwa seinem Nachbarn einen helfenden Gefallen tut und diesem dabei einen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich nicht. Top-Versicherer zahlen dann trotzdem an den Geschädigten, weil vertraglich mit dem Kunden vereinbart. Aber je Haftpflicht-Anbieter unterscheidet sich das Kleingedruckte.
„Nur auf das, was rechtlich bindend geregelt ist, kann sich der Versicherte im Ernstfall auch verlassen“. Sogenannte Leistungsaussagen der Versicherer blieben nach Angeben von Franke und Bornberg bei der Bewertung der Versicherer außen vor: Eine Leistungspraxis oder die Bereitschaft zur Kulanz könne sich schnell, wenn sich bei einem Unternehmen die Schäden häufen, meint Michael Franke.
Manchen Kunden reicht ein Grundschutz
Nicht jeder Kunde lege Wert auf Leistungen oberhalb der gesetzlichen Haftpflicht, weswegen Franke und Bornberg nach Tarifen mit Top- und Grundschutz differenziert. Zu letzterem haben die Analysten ebenfalls mehr als 190 Tarife untersucht. „Wir wollen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. In jeder Klasse gebe es leistungsstarke und weniger gute Produkte. Wer einen günstigen Grundschutz mit guten Leistungen sucht, findet ihn mit unserem Rating“, so Michael Franke. Und weiter: „Jeder sechste Top-Tarif hat unsere Höchstnote FFF erreicht“.
Ein Topschutz leistet nach Einschätzung von Franke und Bornberg mindestens 10 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden. Hieraus entstehende Vermögensschäden sollen mit 100.000 Euro Deckungssumme geschützt sein (Grundschutz: 3 Millionen und 50.000 Euro). Die Top-Policen sollen außerdem deliktunfähige Kinder, Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen und beruflichen Schlüsselverlust versichern; der billigere Basisschutz soll mindestens bei Gefälligkeitshandlungen greifen. Und bezahlen.
16 Gewinner sind 15 mal top
Hier die Liste der Versicherer, die nach Aussagen von Franke und Bornberg die Höchstnote „FFF“ erreichten. Egal ob Top- oder Grundschutz; es sind die gleichen Versicherer mit Ausnahme der Rhion, die nur beim Top-Schutz voll punkten kann.
- ADCURI GmbH (Barmenia)
- ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft
- ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
- Axa Versicherung AG
- Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
- ERGO Versicherung AG
- Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg
- Gothaer Allgemeine Versicherung AG
- Haftpflichtkasse Darmstadt
- Hannoversche Direktversicherung AG (VHV Versicherungen)
- InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
- Janitos Versicherung AG
- Oberösterreichische Versicherung AG
- Rhion Versicherung AG (nur Topschutz)
- Swiss Life AG
- VHV Versicherungen
Außerdem seien die Lebenssituation beim Haftpflichtschutz für Familien sowie Singles zu unterscheiden, nach „Kriterien, deren Leistungsinhalte für die Mehrheit der Versicherungsnehmer von Bedeutung sind“. Spezielle Einzelrisiken wie vermietete Immobilien seien nicht Gegenstand der aktuellen Untersuchung gewesen.
Franke und Bornberg: „Wer die Versicherungsbedingungen nicht im Detail analysiert hat, kann vor erheblichen Problemen stehen.“ Diese Aussage sollten sich wohl vor allem Versicherungsmakler zu Herzen nehmen, wenn sie an ihre Haftung als Berater denken.