Landesregierung NRW: Riester-Reform gescheitert?

Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Das nordrhein-westfälische Ministerium stellt das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung aus gesetzlicher Rente, privater Vorsorge und Betriebsrente infrage. In der von der Landesregierung angestoßenen Studie wird angeregt, „wieder mehr auf die gesetzliche Rente zu setzen, sodass sie ihre ursprüngliche Funktion, die Sicherung des Lebensstandards im Alter, wieder erfüllen kann“. 51 Prozent der Teilnehmer könnten sich die Deutsche Rentenversicherung als Träger privater Vorsorge vorstellen.

Seit den Reformen 2002 gilt in der Alterssicherung die gegenteilige Maxime: Mit der gesetzlichen Rente allein ist der Lebensstandard nicht mehr zu halten. Mit der staatlichen Förderung einer zusätzlichen Altersversorgung – betrieblich und privat – wollte die Politik diese Lücken schließen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nun eine Studie zur Verbreitung und Akzeptanz der privaten Altersvorsorge in NRW veröffentlicht.

Nur die Hälfte der Altersvorsorge-Sparer riestert

38,8 Prozent aller Umfrageteilnehmer gaben an, private Altersvorsorge zu betreiben. Jeder dieser privat vorsorgenden Teilnehmer besitzt durchschnittlich 1,7 Vorsorgeprodukte. Zu den häufig genutzten Altersvorsorge-Produkten gehören dabei die private Lebens-/Rentenversicherung und Wohneigentum. Von den 38,8 Prozent, die überhaupt private Altersvorsorge betreiben, bilden alle Riester-Produkte zusammengerechnet etwa die Hälfte der Produktpalette (49,1 Prozent), so heißt es in der 2015 vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Studie.

Insgesamt investieren nur 23,2 Prozent ihre steuerliche Entlastung durch Riester-Produkte in ihre Altersvorsorge. 30,7 Prozent der Riester-Sparer sind diese steuerlichen Vorteile gar nicht bekannt. Den Zahlen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge, gibt es aktuell knapp 16,4 Millionen Riester-Sparer in Deutschland.

Größe des Unternehmens spielt für betriebliche Altersvorsorge eine große Rolle

Zu den Kernaussagen der Untersuchung gehört, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in engem Zusammenhang mit der Größe der Unternehmen steht. Je größer das Unternehmen, umso häufiger besteht eine bAV. In 36,6 Prozent der teilnehmenden Unternehmen existiert eine vom Arbeitgeber finanzierte bAV. In 31,6 Prozent der Unternehmen besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit der Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versorgungsansprüche.

Stabilität der 3 Säulen nicht gewährleistet

Die Bundesregierung geht für das Jahr 2029 von einem aus gesetzlicher Rente und Riester-Rente zusammengesetzten Sicherungsniveau von nur noch 51,1 Prozent aus. Diesem Wert liegen allerdings idealtypische Annahmen zugrunde, so z.B.: Verzinsung von 4 Prozent p.a. oder Dynamisierung der Riester-Rente, die der gesetzlichen Rente entspricht. Betrachtet man die vorliegende tabellarische Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, so liegt das Sicherungsniveau vor Steuern aktuell noch bei 47,5 Prozent, was im Falle eines Standardrentners (45 Jahre Beitragszahlung nach Durchschnittsverdienst) einer Rente von 1.314 Euro entspricht. Kommen allerdings 70 Euro im Monat aus der Riester-Rente hinzu, steigt das Sicherungsniveau genau auf 50 Prozent. Mit der Vorsorgewirklichkeit hat das nach der vorliegenden Studie allerdings wenig zu tun. Es ist also davon auszugehen, dass das tatsächliche Versorgungsniveau noch niedriger liegen wird.

Quelle: eigene Darstellung Versicherungsbote aus dem Rentenversicherungsbericht 2015 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 2015, S. 40

Studie fokussiert verpflichtende zusätzliche Altersvorsorge als Ausweg

Als möglichen Ausweg sieht das Land NRW die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge. Denkbar sind laut Broschüre die verschiedensten Varianten vom Opting-out-Verfahren bei der bAV bis hin zu verpflichtender privater und/oder betrieblicher Vorsorge.

Denkbar wäre aber auch, eine Altersvorsorge unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung anzubieten. Eine weitere Möglichkeit sieht man in der sogenannten Höherversicherung. Dieses Instrument (in überarbeiteter Form) aus Zeiten vor 1998, bei der auf Grundlage einer freiwilligen Zahlung zusätzlicher Beiträge ein individueller Steigerungsbetrag auf die Rente aufgeschlagen wurde, könnte eine Alternative für eine zusätzliche Art der Altersvorsorge sein.

Als weitere Lösung ist das Sozialpartnermodell genannt, dass das BMAS Anfang 2015 zur Diskussion gestellt hat.

Zwar sehe man die Schwierigkeit noch in verfassungsrechtlichen Hürden, dennoch kann die Umsetzung einer oder mehrerer dieser Varianten wie bei der Riester-Reform oder von Pflege-Bahr schneller als gedacht zum Thema werden.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen