Gehen die Änderungswünsche des Bundesrats am geplanten Bausparkassengesetz in Erfüllung, dann brauchen die Bausparkassen von ihren Schuldnern demnächst keine Gebäudeversicherung mehr verlangen und manchen Bausparer zum Risikopoker verleiten. Bisher ist diese Police Pflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Kredite. Ohne Versicherung ginge der Brand eines hypothekenbelasteten Hauses bis auf die Grundmauern künftig zu Lasten des Kreditnehmers. Theoretisch. Praktisch fiele dieser mangels Masse in der Regel aus. Dann müsste die Bausparkasse den Kredit natürlich als Verlust ausbuchen und ihre Spargemeinschaft für den Kreditausfall aufkommen lassen.
Der Bund will das Bausparkassengesetz zum ersten Mal seit 1990 ändern. Anlass sind zunehmende Probleme der institutionellen Baugeld-Einsammler wegen deren abnehmender Liquidität. Infolge der Finanzkrise derzeit niedrig verzinsten Neukrediten an Bauherren und entsprechend geringen Erlösen stehen relativ hohe Habenzinsen gegenüber, die die Bausparkassen an Alt-Anleger auskehren müssen. Ähnliche Probleme mit Zinszusagen und daraus entstehenden Finanzlasten quälen die Lebensversicherer.
Versicherungs-Pflicht weder „praktikabel noch notwendig
Nun will der Gesetzgeber für die Bausparkassen die sich immer weiter öffnende Schere aus steigenden Ausgaben und sinkenden Erlösen zumindest in ihrem Öffnungswinkel begrenzen. Mit dem Entwurf eines neuen Bauspargesetzes will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Kassen „ihr Geschäftsfeld erweitern und ihre Angebote und Tarife flexibler gestalten“ können, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite zu dem geplanten Bausparkassen-Änderungsgesetz.
Mehr Flexibilität für die Bausparkassen fordert auch der Bundesrat, der am Entstehen des neuen Gesetz beteiligt ist. In einer Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung schreiben die Bundesländer, die bisher geltende Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung erscheine weder „praktikabel noch notwendig“ und verteuere die Kosten der Bausparkassen bei der Kreditprüfung. Die Kassen sollten stattdessen im Rahmen ihrer Risikobewertung selbst die Grenzen einer Versicherungspflicht festlegen können, schriebt der Bundesrat. So geht es aus Bundestags-Drucksachen (18/6680) zum Gesetzgebungsverfahren hervor.
Gebäudeversicherung oder Pokerspiel
Die Bundesregierung erwidert, eine verpflichtende Gebäudeversicherung zum Schutz der Werthaltigkeit der beliehenen Immobilie entspreche weit verbreiteter Praxis. Die Regierung wolle die Anregung des Bundesrates aber überprüfen. „Überprüfen“ bedeutet, wenn man die Aussage der Regierung praktisch auslegt, dass der von den Ländern geforderte Wegfall der Versicherungspflicht für beliehene Immobilien zunächst auf dem Tisch bleibt. Bisher schützt die Gebäudeversicherung als Vertrags-Muss Bauherren vor dem finanziellen Ruin und die Bauspargemeinschaft vor unnötigen, weil versicherten Lasten.
Mit oder ohne eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudepolice haben die Bausparkassen natürlich weiterhin unabhängig vom Gesetz das Recht, von ihrem Schuldner diesen Versicherungsschutz für ihr ausgereichtes Baugeld zu verlangen. Ohne Versicherungspflicht für hypothekenbelastete Gebäude drohte durchaus dieses Szenario – ein Pokerspiel: Wenn ein ratenbelastetes Haus demnächst tatsächlich in Flammen aufginge und sich ein versicherungsbefreiter Schuldner letztlich doch nicht als ausreichend kreditwürdig herausstellte, dann wäre der Häuslebauer ohne Gebäudepolice auch existenziell abgebrannt. Die Zeche, nämlich den abgeschriebenen Kredit, zahlte die Bauspargemeinschaft. Im Vergleich zu 100.000 oder 200.000 Euro Bausparkredite nimmt sich dagegen die Prämie für eine Gebäudeversicherung wie Kleingeld aus.