Krankenkasse - Ab dem 23. Januar soll jeder Kassenpatient innerhalb von einer Woche einen Facharzttermin genannt bekommen und binnen vier Wochen auch von einem spezialisierten Mediziner behandelt werden. Garant hierfür soll eine vom Gesetzgeber verlangte Terminservicestelle sein.
Die Bundesregierung macht Ernst mit Ihrer vor zwei Jahren angekündigten Initiative, Krankenversicherten der Gesetzlichen Kassen schneller zu einem Termin beim Facharzt verhelfen zu wollen. Weil viele Ärzte aus Budgetgründen in laufenden Abrechnungsquartalen keine neuen Patienten mehr annehmen und diese etwa bereits im November auf Januar vertrösten, will die Regierung, voran Sozialministerin Andrea Nahles (SPD), den Patienten schneller eine Untersuchung oder Behandlung durch einen Facharzt ermöglichen.
Über die Terminservicestelle schneller zum Facharzt
Damit die Kassenkunden schneller zu ihrem Facharzt gelangen, sollen die Ärzte im Wege ihrer Selbstverwaltung eine Terminservicestelle einrichten, die Patienten mit einer dringlichen Überweisung innerhalb von vier Wochen zu einem Facharzttermin verhilft. Was „dringlich“ ist, darüber und zu anderen Fragen haben sich die Krankenkassen und die Ärzteschaft einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zufolge inzwischen geeinigt. Wichtig für Patienten: der nächste Facharzt soll innerhalb von „30 Minuten“ erreichbar sein.
In dem zu ändernden so genannten Bundesmantelvertrag wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherungsträger Kriterien und Maßnahmen für die ab 23. Januar planmäßig startende Terminservicestelle festlegen. Der Hausarzt soll künftig das herkömmliche Überweisungsformular zum Facharzt zusätzlich mit einer zwölfstelligen Codenummer versehen; vorläufig in Form von Klebeetiketten. 15 Millionen Aufkleber soll die KBV demnächst an die Ärzte verteilen, schreibt die FAZ unter Berufung auf das „Ärzteblatt“.
Ohne Überweisung zum Augen- oder Frauenarzt
Damit die Terminservicestelle funktioniert, braucht das System eine elektronische Vermittlungsplattform; deren Aufbau sei „fast abgeschlossen“. Im weiteren Fortschritt soll die Terminplattform zur Selbstbedienung durch den Patienten ausgebaut werden. Zugangs- und damit terminberechtigt sei ein Patient, der eine aktuelle Codenummer eingibt. Mit Ausnahme von Augen- oder Frauenarztterminen. Die könne das Mitglied einer gesetzlichen Kasse auch ohne Überweisung oder Codenummer über den Terminservice buchen.
Eine technisch bestehende Terminplattform ist jedoch für die Kranke, die einen Facharzt brauchen noch keine Termingarantie sondern steht und fällt mit einer ausreichenden Anzahl an freien Terminen, die die Fachärzte dort für Patienten eintragen. Und bei gegebener Anzahl an Ärzten, wird sich die Zahl der verfügbaren Termine nicht automatisch vergrößern. „Zwingen wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Ärzte nicht“ schreibt die FAZ und berichtet aus Sachsen. Dort ist ein Vermittlungssystem, ähnlich der nun bundesweit geplanten Stelle, bereits seit knapp einem Jahr in Betrieb. Teilnehmende Mediziner bekommen in Sachsen einen Honorarzuschlag, wird berichtet. Aber auch eine andere Facharztstimme zitiert die FAZ: Wo Fachärzte fehlen würden diese „durch die Terminservicestellen auch nicht hingezaubert“; das habe ein betroffener Orthopäde gesagt.