Rentenversicherung - Werden ostdeutsche Rentner bei Altersbezügen bevorteilt?

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Rente: Werden ostdeutsche Ruheständler bei den Altersbezügen bevorzugt? Dies behauptet zumindest der Sozialbeirat der Bundesregierung in einem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht. Es gebe „eine systematische Begünstigung der ostdeutschen Versicherten“, so berichtet der Sozialbeirat unter Vorsitz des DIW-Ökonomen Prof. Dr. Gert G. Wagner.

Ostdeutsche Beschäftigte erhalten nach Einschätzung des Sozialbeirats der Bundesregierung ungerechtfertigt hohe Rentenvorteile. Das berichtet die Bild-Zeitung und beruft sich auf das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2015. Die Experten unter dem Vorsitz des Ökonomen Prof. Dr. Gert G. Wagner beklagen darin „eine systematische Begünstigung der ostdeutschen Versicherten“ bei der Rente.

Die künstliche Höherbewertung der Rentenansprüche wurde nach der Wiedervereinigung eingeführt, weil die Löhne in der DDR teils deutlich niedriger waren als in Westdeutschland. Damit sollte verhindert werden, dass Erwerbstätige aus den neuen Ländern von einer gar zu mickrigen Rente leben müssen.

Ostrentner erhalten 8,5 Prozent höhere Rentenansprüche

Hintergrund ist der Tatbestand, dass ostdeutsche Versicherte für ihre Beiträge höhere Anwartschaften erhalten als westdeutsche Erwerbstätige. So erwerbe ein Ost-Beschäftigter bei gleichem Entgelt derzeit „8,5 Prozent höhere Rentenansprüche“ als ein Westarbeitnehmer, berichten die Gutachter. Bei einem derzeitigen Durchschnittsverdienst von 34.999 Euro (West) bedeutet dies, dass Ost-Rentner einen Rentenanspruch von 31,69 erwerben, West-Rentner jedoch nur von 29,21 Euro (siehe Tabelle).

Wer seit der Wiedervereinigung immer diesen West-Durchschnittslohn verdient hat, bekommt laut Sozialbeirat dafür 722,75 Euro Rentenansprüche, im Osten bei gleichem Lohn hingegen 863,07 Euro. Damit erhalten Ostdeutsche rund 140 Euro mehr. "Je länger auf eine Angleichung der Rentenberechnung verzichtet wird, umso größer fällt dieser Unterschied zugunsten der ostdeutschen Versicherten aus", heißt es hierzu in dem Gutachten. Zu Bedenken gilt es hierbei allerdings, dass die Durchschnittslöhne in den neuen Bundesländern noch immer deutlich niedriger ausfallen als in Westdeutschland.

Sozialbeirat rät von Rentenreform ab

Sollen die Renten in Ost und West zukünftig einheitlich berechnet werden? Von einer Angleichung der aktuellen Rentenwerte rät der Sozialbeirat ab, da eine Reform in den alten wie neuen Bundesländern Verlierer erzeugen könnte.

"Im Fall der Herstellung einer einheitlichen Rentenberechnung würde zwar formal die als Benachteiligung der Menschen in Ostdeutschland empfundene rentenrechtliche Ungleichbehandlung abgeschafft, tatsächlich würden Versicherte in Ostdeutschland aber schlechter gestellt", heißt es hierzu in dem Bericht. "Im Fall einer bloßen Rentenangleichung (Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert) ohne Beendigung der bisherigen Höherbewertung würde hingegen die schon heute bestehende Schlechterstellung der Beitragszahler in Westdeutschland weiter verschärft." Dann stiege der Vorteil für Ost-Erwerbstätige beim Durchschnittslohn sogar auf 211 Euro bzw. 29,2 Prozent, rechnen die Ökonomen vor. Deshalb spricht sich der Sozialbeirat für eine Beibehaltung des aktuellen Modells aus.

Quelle: bild.de