Für Lebensversicherungs-Kunden kann es eine Option sein, ihre Police zu verkaufen statt zu kündigen. Doch auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen hoffen auch unseriöse Anbieter auf ihr Geschäft - und der Kunde muss sogar den Totalverlust seines Geldes fürchten.
Gegen das Vorgehen einiger Anlageberater, ihren Kunden den Verkauf ihrer Lebensversicherung nahezulegen, haben die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB eine weitere Klage eingereicht. Die Kanzlei, welche insbesondere auf den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, vertritt mehrere geschädigte Kunden auf dem Zweitmarkt für LV-Policen.
Risiko-Verkauf der Lebensversicherung
Das Problem ist, dass das „Geschäftsmodell“ des Verkaufens von Lebensversicherungen auch sehr risikoreich sein kann, wenn die Kaufpreise dieser Versicherungen erst nach dem Zeitraum einiger Jahre an den Verkäufer ausgezahlt werden. Dieser Umstand stellt ein ökonomisches Risiko dar, über das die Mehrheit der Kunden vor dem Verkauf ihrer Lebensversicherung nicht in Kenntnis gesetzt werden. Ebensowenig wissen die meisten Verkäufer, dass auf ihnen das Insolvenzrisiko des Lebensversicherungshändlers lastet.
Die Anwälte sehen sich seit einiger Zeit konfrontiert mit einer Entwicklung, bei der immer häufiger Lebensversicherungshändler aktiv sind, die Policen aufkaufen und den Kaufpreis dann in Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren an der Ex-Eigentümer der Versicherung auszahlen.
Erreicht werden diese Verkäufe durch das Versprechen gegenüber den Versicherungsnehmern, sie erhielten auf diese Weise höhere Renditen als bei den jeweiligen Lebensversicherungen. Für den Verkäufer wirkt das vorgerechnete Modell der Geldanlage zunächst sehr reizvoll.
Rückkaufswert als Renditegarantie - fraglich
So würde der bereits angesparte Rückkaufswert aus den Lebensversicherungen ohne eigenen Aufwand an den Lebensversicherungshändler ausgezahlt, welchem es in den Folgejahren ermöglicht wird, mit diesem Kapital hohe Renditen zu erwirtschaften. Das Risiko dieses Unternehmens bleibt bei an der Anpreisung aber außen vor.
Dies verstanden jüngst die Verkäufer des Lebensversicherungshändlers Flexlife Capital AG, als das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Händlers eröffnet wurde. Ihre Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen waren nicht insolvenzfest – zu befürchten ist, dass die Verkäufer der FlexLife Capital AG nun einen Totalverlust erleiden, wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München in einer Pressemeldung berichtet.
Ohne Zustimmung der BaFin
Doch besteht nicht nur diese Gefahr. Auch ist es möglich, dass die Händler, denen man sein Vertrauen geschenkt und seine Versicherung verkauft hat, mit dem Ankauf der Lebensversicherungen ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betreiben. Dafür aber ist die Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde BaFin vonnöten.
Fehlt einem Lebensversicherungshändler eine solche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) , kann die Untersagung des Geschäftsbetriebs durch die BaFin die Folge sein. Das bedeutet im schlimmsten Fall ein Totalausfallrisiko für den Verkäufer.
Im konkreten Fall, den die Münchener Anwälte nun vertreten, ging es um einen Verkäufer und seine Lebensversicherung bei der ERGO. Der Berater riet zum Verkauf dieser Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH, wobei der Verkäufer den Kaufpreis im Jahr 2016 erhalten sollte.
Insolvenzrisiko
Leider aber wurde bereits 2014 über das Vermögen HLO Consulting Group GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Verkäufer der Lebensversicherungen, der nicht über die Risiken des Verkaufs seiner Lebensversicherung an die HLO Consulting Group GmbH aufgeklärt worden war, versucht nun mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte seine Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen.
Im Wissen um weitere Fälle dieser Art rät die Kanzlei, allen Inhabern von Lebensversicherungen, welche vergleichbare Geschäfte mit Lebensversicherungshändlern gemacht haben, sich ebenfalls an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, auf das man dort individuell klären kann, ob eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Versicherungen vorliegt.