Allianz gegen Verbraucherschutz. Unter diese Auseinandersetzung soll der Bundesgerichtshof nun einen Schlussstrich ziehen. Am diesem Mittwoch wird das höchste deutsche Gericht zur Transparenz der Vertragsbedingungen der Allianz-Riesterverträge entscheiden. Vor allem geht es um die Überschussbeteiligung und wie der Versicherer deren Berechnung und Zuteilung in der Vergangenheit vorgenommen hatte. Zugleich hält der BdV der Allianz erneut ein rotes Tuch hin.
Die früheren Überschuss-Regeln des Branchenführers, um die seit Jahren vor Gericht gestritten wird, benachteiligen aus Sicht des Bundes der Versicherten (BdV) besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer. Vor allem wegen zu niedriger Kostenüberschüsse streiten Allianz und Kundenschützer. Neben dem BdV führte auch der Verbraucherschutz Hamburg Klagen gegen den Versicherer.
BGH entscheidet über Allianz-Riesterverträge
An diesem Mittwoch soll die endgültige Entscheidung dazu von dem Bundesgerichtshof (BGH) gefällt werden. Und allem Anschein nach damit auch die umstrittenen Riester-Verträge der Allianz. In allen Vorinstanzen, Land- und Oberlandesgericht Stuttgart in den Jahren 2013 und 2014, bescheinigten die Richter der Allianz und ihren damaligen Riester-Verträgen Intransparenz.
Mit dem Urteil des obersten Gerichtes „erwarten der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. (VZ Hamburg) eine grundsätzliche Klärung in dieser Frage, schreibt der BdV in einer Pressinformation“. Bei derart intransparenten Verträgen litten Verbraucher und Steuerzahler würden gezwungen, schlechte Verträge zu subventionieren“, erklärt BdV-Chef Axel Kleinlein und sein Verbraucherbund hofft, dass der BGH „auch in diesem Fall seine verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Zeit zum Ausdruck bringt“.
„Mit Unterstützung der Verbraucherschützer“
Zunächst wollte das Oberlandesgericht Stuttgart als bisher letzte Instanz keine Revision seines Spruchs vor dem BGH zulassen, über die nun aber in der Sache - nach langem Hin und Her - geurteilt wird. An diesem Mittwoch. Zu dieser Revision schreibt der BdV "Mit Unterstützung der Verbraucherschützer erwirkte die Allianz, dass der BGH nun doch entscheiden kann." Ähnlich hatte sich der Verband bereits im vergangenen Dezember ausgedrückt. Hierzu hatte sich die Allianz gegenüber "Procontra" geäußert: „Die BdV-Mitteilung ist irreführend, wenn nicht zu sagen dreist. Der BdV suggeriert, die Prozessparteien hätten gemeinsam die Zulassung der Revision erwirkt". Außerdem habe der BdV als vor dem OLG obsiegende Partei gar kein Recht gehabt, gegen eine abgelehnte Revision vorzugehen. Diesen Diskurs wird der Bundesgerichtshof am Mittwoch nicht auflösen, wohl aber nach Jahren abschließend über die inzwischen geänderten Allianz-Riester-Bedingungen richten.