EU verlangt Streitschlichtung für Online-Geschäfte

Quelle: Alexas_Fotos/Pixabay

Die Europäische Union dreht den Verbraucherschutz weiter. Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienste via Internet anbieten, müssen seit Januar auf ein neues Angebot der EU zur außergerichtlichen Streitschlichtung verweisen. Widersprüchlich ist, dass der entsprechende Internet-Link auf die elektronische EU-Schlichtungsplattform vom Online-Anbieter dem Verbraucher gegenüber bereits seit 9. Januar zwingend auf der Webseite zwar zu zeigen, die Teilnahme des Unternehmens dennoch freiwillig ist.

Eine weitere Welle mit neuen Regeln für Verbraucherschutz rollt auf Internet-Anbieter zu. Das Stichwort heißt Alternative Streitbeilegung, auf englisch Alternative Dispute Resolution - und wird deshalb mit ADR abgekürzt. Zu dieser EU-Richtlinie gibt eine Verordnung für den Online-Vertrieb (die Online Dispute Resolution oder ODR-Verordnung). Gegenstand und Ziel dieses Papiers ist eine außergerichtliche Schlichtung, wenn es im Onlinehandel zwischen Verkäufer und Verbraucher zum Streit kommt.

Um aus den EU-Vorgaben zu den ADR deutsches Recht zu machen, dafür gibt es das neue Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG). Bei dem Paragrafen-Werk handelt es sich um ein so genanntes Omnibus-Gesetz; ein Gesetz, das andere Gesetze ändert.

Schlichtungs-Button ist seit 9. Januar zwingend

Auf der Internetseite des VSAV-Verbands informiert die Berliner Rechtsanwältin Marion Wilhelm über eine der wichtigsten auf Online-Unternehmer zukommenden Änderungen. Web-Verkäufer oder -dienstleister müssen auf ihrer Internetseite einen gut sichtbaren Button für die Online-Streitbeilegung anbringen. Anwältin Wilhelm ergänzt: „Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird zwar wohl erst am 15.02.2016 (man ist mit der Umsetzung im Verzug!) zur Verfügung stehen, die Angaben sind aber bereits seit dem 09.01.2016 zwingend.“ Unabhängig vom VSBG-Gesetz. Tatsächlich ist die OS-Plattform der EU zurzeit noch offline.

Quelle: ec.europa.eu/consumers/odr/

Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig

Über diese Beschwerde- und Schlichtungsplattform soll Verbrauchern demnächst europaweit zu ihrem Recht verholfen werden, plant die EU. Das Verrückte an dem Pflicht-Button: Obwohl die Teilnahme der Unternehmen an diesem elektronischen Verfahren zur Streitbeilegung freiwillig ist, müssen die Online-Anbieter den Button schalten, berichtet Anwältin Wilhelm.

Und die EU ist streng: „Bei der ODR-Verordnung handelt es sich um eine, wettbewerbsrechtliche Vorschrift“, schreibt Marion Wilhelm: „Es besteht kein Raum für eine so genannte Bagatellschwelle, sondern die Nichteinhaltung der Informationspflichten ist stets abmahngefährdet.“ Eigentlich müssten nun auch FinTech-Unternehmen wie Fairr, Clark & Co. einen Schlichtungsbutton auf ihrer Webseite zeigen. Der Autor hat nachgeschaut, dort ist nichts zu finden. Auch auf Allianz.de findet der Webbesucher keinen Button. Vielleicht sollten Fintechs wie APP-sichern.de und Versicherer von Allianz bis Zurich mal im Shopbetreiber-Blog nachsehen.