Anleger, die in den Midas-Mittelstandsfonds 2 investiert hatten und ihr Geld noch vor der „großen Pleite“ durch Vertragskündigung zu 93 Prozent zurück erhielten, werden nun vom Chef der S&K Gruppe - welche Midas übernommen hatte bevor sie sich vor dem Landgericht Frankfurt wegen Betrugs zu verantworten hatten - gebeten, Geld zurück zu zahlen. Macht das Sinn, dass die Anleger ihr Geld zurückgeben? Erst einmal sollten sie die Füße still halten.
Die einstigen Anleger, die sich bei der Investition in den Midas-Mittelstandsfonds 2 Gewinne erhofft hatten, dann aber kurz nach der Übernahme von Midas durch die S&K Gruppe ihre Beteiligungen kündigten, sind damals, im Jahr 2012, mit nur einem „blauen Auge“ davongekommen. Denn dreiundneunzig Prozent ihres Investitionsvolumens wurde ihnen ausgezahlt. Dann wurde der S&K Skandal 2013 öffentlich.
Viele Anleger werden erleichtert aufgeatmet haben, als sie realisierten, was für ein Glück sie gehabt hatten. Nach drei Jahren aber verging ihnen das entspannte Ausatmen, als sie vor einigen Wochen einen Brief erhielten, der sie aufforderte, den Großteil des Geldes, ihres Geldes, wieder zurückzuzahlen. Über den Vorgang berichtet aktuell die Wirtschaftswoche.
S&K-Manager vor dem Landgericht Frankfurt
Zeitgleich stehen die S&K-Manager vor dem Landgericht Frankfurt, wo man ihnen mutmaßlichen Betrug zur Last legt. Man verdächtigt die Manager, das Kapital der Anleger zum Teil in lustvolle und schöne - nicht aber in gewinnbringende Dinge investiert zu haben. Die Manager haben sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Der Zusammenhang zwischen dem Skandal und der Midas Gruppe besteht, weil man nach der Übernahme durch S&K Kredite vergab an die neue Mutter, welche sich dann aber als wertlos herausstellten. Alle die ihre Verträge gekündigt hatten, bevor der Skandal herausgekommen ist, erhielten 93 Prozent ihrer Investition zurück. Die Verwaltungsgesellschaft der Midas-Fonds 2 fordert nun aber einen Großteil der Summe zurück. Die Grundlage dieser Forderung bildet die Bestätigung dieses Anspruchs im Rahmen eines „Referenzverfahrens“ durch das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln.
Rückzahlung nicht übereilen
Bei dieser Rechnung stehen dem Anleger von den 10.000 Euro, die er einst eingezahlt hatte, angeblich nur noch rund 3600 Euro zu. Midas-Gesellschafter, die eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten haben, sollten aber auf die Forderung nicht übereilt eingehen, rät WISO.
Der einstige Investionsplan der Midas-Fonds zielte auf mittelständische Unternehmen ab. Nun sahen die Unternehmen der S&K-Gruppe als neue Eigentümer vor, an diesem Konzept zwar festzuhalten. Doch alles Kapital, welches gegenwärtig nicht in Investitionen untergebracht werden konnte, sollte ausschließlich in die S&K-Gruppe fließen.
Kredit schon 2011 wertlos
Die Midas-Verwaltungsgesellschaft behaupet nun, der damalige Kredit wäre eigentlich bereits 2011 schon nicht mehr werthaltig gewesen. So müsse man den Rückzahlungsanspruch der Anleger nun nachträglich reduzieren und die Anleger sollen jetzt mehr als 60 Prozent wieder zurückzahlen.
Skurril findet die Wirtschaftswoche, dass der Geschäftsführer, der das Geld von den Anlegern zurückfordert, die Darlehen 2011 selbst herausgegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht ferner davon aus, dass ihm zu dem Zeitpunkt schon ganz bewusst war, dass die Darlehen so gut wie wertlos waren. Der einstige Geschäftsführer steht nun neben den S&K-Bossen vor dem Landgericht Frankfurt. Trotz des Prozess und der Haft hält er an der Führung des Midas Mittelstandsfonds 2 fest.
Der 2012 kommunizierte Wert dürfte verbindlich sein
Die Midas-Betreiber verweisen nun auf ein Gerichtsurteil in Köln, bei dem ein Anleger nur 36 Prozent des eingezahlten Vermögens zuerkannt wurden. Hier aber handelte es sich um eine besondere Situation. Der Wert seines Unternehmensanteils, das sogenannte "Auseinandersetzungsguthaben", wurde erst nach der Pleite berechnet, als sich die Wertlosigkeit des Kredites bereits herausgestellt hatte. Nun wollte der Anleger, dass bei der Bewertung seiner Beteiligung so getan wird, als sei der Unternehmensanteil noch werthaltig gewesen. Das lehnten die Richter ab - entscheidend sei der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Ausscheidens.
Bei Anlegern hingegen, denen der Wert ihrer Midas-Beteiligung bereits 2012 schriftlich mitgeteilt wurde, dürfte der Fall hingegen anders liegen. Dieser damals kommunizierte Wert dürfte verbindlich sein, berichtet die Wirtschaftswoche und beruft sich hierbei auf die Einschätzung von Marc Gericke, Kapitalmarktrechtler der Kanzlei Göddecke. Mit der damaligen Einwilligung in den Unternehmenswert sei eine Art Vergleich zustande gekommen. Bei einem Vergleich würden sowohl Fondsbetreiber als auch Kunde gemeinsam das Risiko tragen, so dass nicht eine Partei später etwas zurückfordern könne. Im Gegenteil: Die verbliebenen Investoren sollten über die Fondsgesellschaft prüfen, ob nicht der Geschäftsführer persönlich haftbar sei.