Wie positionieren sich die Versicherer zum GDV-Verhaltenskodex? Zeigt die freiwillige Selbstverpflichtung schon Wirkung beim Verbraucher, zum Beispiel durch wachsendes Vertrauen - und werden auch die alternativen Kodizes der Makler akzeptiert? Versicherungsbote startete hierzu eine Umfrage bei mehreren Versicherungsunternehmen. Als erstes antwortet: Herr Peter Kurztusch, Abteilungsdirektor Vertrieb der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschloss 2012 einen verschärften Verhaltenskodex für den Vertrieb. Die freiwillige Selbstverpflichtung soll eine hohe Beratungsqualität der Vermittlung sichern - und das Ansehen der Vermittler erhöhen, indem z.B. Professionsexzesse und Fehlanreize erschwert werden. Doch der Kodex stieß auch auf Kritik, speziell in der Maklerschaft, die ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt sieht. Wir haben mehrere Versicherer und Verbände angeschrieben, wie sie sich zum GDV-Kodex positionieren. Heute antwortet Peter Kurztusch von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt, eine Gesellschaft, die dem Verhaltenskodex des GDV e. V. für den Vertrieb von Versicherungsprodukten beigetreten ist.
Herr Peter Kurztusch, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?
Der Kodex hat ermöglicht, die Verhaltensmaßstäbe für den Vertrieb von Versicherungsprodukten transparent darzustellen. Er setzt einen Rahmen von Normen und Werten, um den Bedürfnissen der Kunden durch eine bedarfsgerechte faire Vermittlung von Produkten gerecht zu werden. Die Prüfung der vertriebsrelevanten Compliance-Management-Systeme durch unabhängige Dritte ist ein weitgehender Schritt, der die Umsetzung des Verhaltenskodex auch messbar macht.
Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?
Eine generell veränderte Wahrnehmung durch die Kunden infolge des Kodex haben wir bisher nicht wahrgenommen. Für den Kunden ist das von ihm wahrgenommene konkrete faire Verhalten des jeweiligen Vermittlers entscheidend.
Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?
Wir hören vereinzelte Meinungen von Maklern, dass sie sich nicht mit dem GDV-Kodex identifizieren, weil sie ihre eigenen Kodizies haben. Wir sind jedoch der Meinung, dass entsprechend unserem Selbstverständnis der Verhaltenskodex des GDV auf alle Vertriebswege, also auch im Vertriebsweg mit Maklern und externen Vermittlern eine Rolle spielen soll. Wir gehen auch davon aus, dass alle unsere sorgfältig ausgewählten Vertriebspartner einschließlich Maklern in ihrer Zusammenarbeit mit unserem Haus den Grundgedanken des GDV-Verhaltenskodex einhalten und umsetzen. Gleichwohl erkennen wir die Verhaltensregeln einiger Maklerverbände an, da diese im Bereich Compliance sehr detailliert sind.
Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?
Wir erkennen die Kodizes des VDVM, der VEMA, VOTUM, des IGVM, VEVK und des AfW Bundesverbandes an, da sie alle Anforderungen in Bezug auf den GDV-Verhaltenskodex erfüllen.
Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“? Wenn ja, erkennen Sie diesen an? Wenn nein, warum nicht?
Nein, diesen Kodex kennen wir nicht.
Die Fragen stellte Jenny Müller