Die identische Zielrichtung macht den GDV-Kodex im Kern auch auf Makler anwendbar, glaubt Ingrid Simon von der Provinzial Rheinland Versicherung AG. Zwar seien Versicherungsmakler nicht wie Vermittler in der Ausschließlichkeit zu sehen. Der Verhaltenskodex sei jedoch aus Sicht des Privatkunden formuliert und soll den Verbraucher schützen. Daher sei der Kodex auch für Makler anwendbar.
Versicherungsbote: Frau Simon, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GVD-Kodex notwendig?
Ingrid Simon: Der GDV hatte bereits im Jahr 2010 einen Kodex für den Versicherungsvertrieb formuliert. Hintergrund ist, dass Versicherungsschutz erklärungsbedürftig und von einem besonderen Vertrauensverhältnis geprägt ist. Der ursprüngliche Verhaltenskodex wurde Ende 2012 überarbeitet. Die neuen Regeln sollen das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter schärfen und Vertriebspraktiken, die den Kundenbelangen widersprechen, entgegen wirken. Im Fokus stehen der Kunde und die Verbesserung der vertrauensvollen und qualitativ hochwertigen Kundenberatung. Die Neufassung des Verhaltenskodex erhöht die Verbindlichkeit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, weil Wirtschaftsprüfer die Umsetzung des Compliance-Management-System im Unternehmen überprüfen.
Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?
Für die Provinzial Rheinland war es wie für alle anderen öffentlichen Versicherer selbstverständlich, dem GDV-Verhaltenskodex zum 1. April 2014 beizutreten. Zudem hat die Provinzial Rheinland sich auf der Basis des GDV-Verhaltenskodex ein „Selbstverständnis zum Vertrieb von Versicherungsprodukten im inländischen Privatkundengeschäft“ gegeben. Im Rahmen des vertrieblichen Compliance-Managements kommt dem Verhaltenskodex des GDV eine besondere Bedeutung zu. Denn dort werden Standards für klare und verständliche Versicherungsprodukte sowie eine faire und bedarfsgerechte Beratung und Vermittlung beschrieben. Diesen Standards hat sich die Provinzial Rheinland von jeher verpflichtet gefühlt und ihrem Handeln zugrunde gelegt. Aktuell wird die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen überprüft.
Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?
Der Verhaltenskodex regelt Verhaltensnormen für Versicherer und Vermittler im Privatkundengeschäft, ohne dass zwischen verschiedenen Arten von Vermittlern differenziert wird. Für Vermittler einer Ausschließlichkeitsorganisation, Mehrfachagenten und Makler gelten unterschiedliche Regelungen. Solche differenzierten Regelungen sind in einem einheitlichen Regelungswerk wie dem GDV-Verhaltenskodex im Einzelfall nicht abbildbar, ohne dass es unübersichtlich wird.
Mit dem Verhaltenskodex soll und wird jedoch nicht die Unabhängigkeit eines Maklers in Frage gestellt. Allen Beteiligten ist bewusst, dass der Versicherungsmakler Sachwalter des Kunden ist und nicht wie ein Vermittler einer Ausschließlichkeitsorganisation zu sehen ist. Der Verhaltenskodex zielt vielmehr darauf ab, allen Kunden möglichst gleiche Standards in Beratung und Vermittlung zu geben. Insofern ist der Verhaltenskodex aus Sicht des Privatkunden formuliert und soll dessen Interessen sichern. Diese Sichtweise wird im Übrigen auch durch die Kodizies, die von verschiedenen Maklerverbänden formuliert wurden, bestätigt. Denn diese sprechen immer wieder dieselben Punkte – das Kundeninteresse - an. Insofern haben die verschiedenen Kodizies – GDV-Verhaltenskodex und Kodizies verschiedener Maklerverbände – im Kern eine identische Zielrichtung.
Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?
Vorab zunächst eine Besonderheit. Die Provinzial Rheinland arbeitet im Privatkundengeschäft schwerpunktmäßig nicht mit Maklern zusammen, hat aber dennoch von Anfang an auch verschiedene andere Kodizies im Blick gehabt. Es wurden verschiedene Kodizies dahingehend geprüft, ob sie mit den Inhalten des GDV-Verhaltenskodex vergleichbar sind. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer der Provinzial Rheinland hat sie eine Reihe von Kodizies als Basis der Zusammenarbeit mit Maklern anerkannt, z.B. BVK, VDVM. Unabhängig davon hat die Provinzial Rheinland bei der Zusammenarbeit mit Maklern verschiedene Kodizies auf die Vergleichbarkeit mit den Inhalten des GDV-Verhaltenskodex geprüft.
Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?
Der Kodex des Versicherungsboten ist der Provinzial Rheinland zwar bekannt, eine Nachfrage, ihn auch als Basis der Zusammenarbeit mit einem Makler heranzuziehen, wurde bislang aber nicht gestellt. Sollte dies im Rahmen der Geschäftsverbindung mit einem Makler tatsächlich relevant werden, wird die Provinzial den Einzelfall prüfen.
Die Fragen stellte Jenny Müller