Check24, Verivox und Co. sollen beim Kontenvergleich Provisionen offenlegen

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Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 lassen sich gern als unabhängige Anlaufstellen für den Vergleich von Finanzprodukten und Versicherungen bewerben. Aber diese Portale erhalten von den Produktgebern eine Vergütung wie auch das Gros der anderen deutschen Vermittler. Wenn sie ein Produkt empfehlen, könnte das heißen, dass dieses Konto die besten Provisionen für das Vergleichsportal einbringt. Mit einem Gesetz soll nun der Vergleich von Konten besser geregelt werden.

Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox sollen künftig per Gesetz zu mehr Transparenz bei Konto-Vergleichen gezwungen werden. Der Bundesrat soll auf Initiative Hessens einen entsprechenden Passus in einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Bankkonten integrieren, berichtet der Tagesspiegel und beruft sich dabei auf das "Handelsblatt".

Interessenkonflikte durch Provisionen - unkritische Verbraucher?

Die Offenlegung betrifft die Provisionen, welche die Portalbetreiber nun jeweils von den Produktanbietern erhalten, sobald eines ihrer Produkte erfolgreich über das Vergleichsportal vermittelt worden ist. Interessenkonflikte, wie der hessische Finanzminister Thomas Schäfer es nannte, könnten auf diese Weise vermieden werden. Diesen Umstand sicherzustellen sei so wichtig, weil sich sehr viele Verbraucher zunehmend über das Internet informierten. Viele vertrauen den Suchresultaten dann auch unkritisch und lassen das Faktum möglicher Befangenheit völlig außer Acht. Hier wird mehr Transparenz wirken.

Das Prinzip der Vergleichsportale basiert darauf, dass Verbraucher sich auf ihnen über die Konditionen verschiedener Finanzprodukte orientieren können – und dabei stets mehrere Optionen im Vergleich stehen. Der Vermittlungsservice, den die Vergleichsportale anbieten, ist jedoch nicht uneigennützig und die Vermittler finanzieren sich über die Provisionen, die sie nachher von Banken und Versicherern für jede erfolgte Vermittlung zugestanden bekommen. Unklar ist aber nach wie vor, wie hoch diese Provisionen im Einzelfall ausfallen und wie stark damit die Tendenz einer Vermittlung beeinflusst wird.

Zahlungskontengesetz (ZKG)

Genau diese Frage soll nicht länger offenbleiben, wenn das sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG), das sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindet, festgeschrieben ist. Denn darin soll sich nachher der angesprochene Passus über die "Offenlegung der Höhe und Art aller Vergütungsbestandteile und Provisionen" befinden. Zwar ist in diesem Zusammenhang bisher nur die Rede davon, die entsprechende Transparenz durch das Gesetz allein im Hinblick auf die Vermittlung von Girokonten in Vergleichsportalen zu verwirklichen. Aber wenn es einmal soweit ist, so läge es doch nahe, die Pflicht zur Transparenz auch auf Provisionen bei anderen Finanzprodukten wie Ratenkredite, Tagesgelder oder KFZ-Versicherungen auszuweiten, so zitiert der Tagesspiegel einen Bankenlobbyisten.

Quelle: Tagesspiegel