Die EU-Vermittlerrichtlinie IDD beinhaltet auch Regelungen zur Weiterbildungspflicht für alle in der Kundenberatung tätigen Personen. Diese Regelungen werden einen Nachweis darüber beanspruchen, ob die Weiterbildung erfolgreich ist. Das glaubt Prof. Matthias Beenken, promovierter Betriebswirtschaftler. "Zur Zeit haben wir ein System, das auf körperlich nachgewiesener Anwesenheit besteht", sagte der fachliche Leiter der Fachkonferenz Vertriebsmanagement in Leipzig. Auch könne er sich vorstellen, dass es bei der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ eine zweigeteilte Trägerschaft geben werde.
Modellhaft sehe eine Trägerschaft Beenken zufolge so aus, dass die gebundenen erlaubnisfreien Vertreter, also Ausschließlichkeitsvertreter und Agenten vom Gesetzgeber übertragen bekommen, dass sie die Weiterbildung zu organisieren haben. Matthias Beenken hat eine Professur in Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und ist fachlicher Leiter der Fachkonferenz »Vertriebsmanagement« (02. bis 03. März 2016) in Leipzig. Dort schlägt er eine Nachweis für Weiterbildung vor: „Das muss dann nachweislich sein. Dafür wäre es schön, das System, was man mit viel Aufwand und Liebe aufgebaut habe, zu nutzen.“ Im Bereich der Vermittler mit Gewerbeerlaubnis könne er sich aber auch vorstellen, dass formell zumindest noch ein anderes System installiert werde. Dieses könnte dann auf öffentlich-rechtlicher Trägerschaft basieren.
„Ich bin hier nicht ganz unparteiisch,“ erklärt Beenken, der an der Initiative „gut beraten“ im Qualitätsausschuss beteiligt ist. Zunächst sehe er hinter der Richtlinie ein durchaus nachhaltiges Bestreben. Als GbR, an welcher verschiedene Verbände beteiligt sind, müsse noch geklärt werden, wer zukünftiger Träger einer solchen Institution werde. So sei es noch ungeklärt, wo die grundsätzliche Überwachung angesiedelt werde.
Allerdings werde der Gesetzgeber in der jetzigen politischen Konstellation vermutlich keine komplette Revolution in diesem Bereich durchführen und alles völlig neu machen, glaubt Beenken. Das deute darauf hin, dass dann auch die Verantwortlichkeiten über die Überwachung der Durchführung von Weiterbildung bei den Industrie- und Handelskammern bliebe. Die BaFin werde künftig eine aktivere Rolle bekommen, erklärte die Bundestags-Abgeordnete Anja Karliczek. Dieser Überwachungsauftrag komme dann vielleicht nicht von der Bundesregierung - aber zumindest von der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung).
Ist „gut beraten“ per se ausreichend?
Auswirkungen haben die Regularien der EU-Vermittlerrichtlinie IDD auch auf die Brancheninitiative „gut beraten“, welche die Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland seither organisiert. Die IDD sieht eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler von mindestens 15 Stunden vor. „gut beraten“ fordert innerhalb von fünf Jahren 200 Weiterbildungspunkte zu sammeln, was 30 Stunden im Jahr entspricht Vom Umfang her sei „gut beraten“ damit als Brancheninitiative mehr als ausreichend, glaubt Beenken. „Hier liegen wir sogar beim Doppelten von dem, was die IDD zunächst einmal vorsieht,“ so der Professor weiter. Sollte für verschiedene Produktbereiche eine gespaltene Erlaubnis kommen, zum Beispiel für Nicht-Lebensversicherungen, für Lebensversicherungen und für Versicherungen mit Anlageelementen, könne man darüber nachdenken je einen Weiterbildungsweg dafür zu integrieren. Vom inhaltlichen Umfang her sei man aber gut aufgestellt, fügte er hinzu.
"gut beraten" fehlt die Erfolgskontrolle
Man habe ein Kompetenzmodell, welches gut abbilde welche Kompetenzen man in der Beratung haben müsse. Was man institutionalisiert allerdings (noch) nicht habe, ist eine Erfolgskontrolle. „Ich verstehe die IDD so, dass sie auch einen Nachweis sehen will, ob die Weiterbildung auch erfolgreich ist. Zur Zeit haben wir ein System, das auf körperlich nachgewieser Anwesenheit besteht,“ erklärt der Betriebswirtschaftler weiter.
Abschließend äußerte Beenken noch einen persönlichen Wunsch: "Die Verantwortlichen sollten bei Veranstaltungen die Weiterbildungspunkte vergeben, die nicht den Anrechnungsregeln entsprechen, noch schärfer hinschauen." Speziell nannte er hier die ein oder andere Maklermesse, bei der man kritischer hinschauen müsse. Was dort als Weiterbildung angeboten werde, gehe oftmals sehr stark in den Bereich Werbeveranstaltung. Das müsse noch deutlicher getrennt werden – was Werbung ist und was tatsächliche Weiterbildung.