Der Gesetzgeber will die Informationen für Altersvorsorge-Produkte zukünftig stärker standardisieren, damit sie besser für Kunden vergleichbar sind. Ein Chancen-Risiko-Profil soll verpflichtend im Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Verträge ausgewiesen werden, etwa für die Riester- und Rürup-Rente. Doch damit nicht genug. Aktuell wird geprüft, die Klassifizierung auf alle Altersvorsorge-Angebote auszuweiten.
Die Bundesregierung will die Informationen für Altersvorsorge-Produkte weiter standardisieren. Deshalb hat Wolfgang Schäubles Finanzministerium die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gemeinnützige GmbH (PIA) in Kaiserslautern eingerichtet. Sie soll ein staatlich abgesegnetes Chancen-Risiko-Profil ausarbeiten, dessen wesentliche Parameter im Produktinformationsblatt der Vorsorgeprodukte veröffentlicht werden müssen.
Von Bedeutung wird das neue Klassifizierungsverfahren nicht nur für die staatlich geförderte Altersvorsorge sein, wie das Versicherungsmagazin berichtet. Es könnte dazu führen, dass der Altersvorsorgemarkt insgesamt stärker standardisiert wird, damit folglich auch die Altersvorsorge-Beratung. Zu dieser Einschätzung kommt Reiner Will, Geschäftsführer des Analysehauses Assekurata. Ziel ist es, im Sinne des Kunden eine höhere Vergleichbarkeit der Altersvorsorge-Angebote zu erreichen.
Bundesregierung: Staatlich geförderte Produkte müssen Klassifizierung ausweisen
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen ab dem kommenden Jahr nur noch geförderte Altersvorsorge-Produkte verkauft werden, die ein entsprechendes Chancen-Risiko-Profil ausweisen können. Alle geförderten Produkte, für die bis Ende 2015 ein Klassifizierungsantrag gestellt wurde, erhalten ihr Profil bis Ende Juli 2016.
Doch damit nicht genug. "Was für die staatlich geförderte Altersvorsorge verpflichtend ist, dürfte zeitnah auch für die private Altersvorsorge kommen; denn häufig sind die Produkte baugleich", zitiert das Versicherungsmagazin eine Veröffentlichung von Reiner Will. Tatsächlich prüfe die PIA nach eigenen Angaben, ob ihr nicht ein „teil-paralleles Klassifizierungsverfahren“ rechtlich möglich sei.
Zeidruck für Produktanbieter – und Vermittler
Das aber setzt wiederum die Lebensversicherer und Produktanbieter gehörig unter Druck. Nach Einschätzung von Will werde die Zeit sehr knapp, weil sowohl das Produktmanagement wie auch die IT der Assekuranz Vorlauf benötigen, um die erforderlichen Systeme zu installieren. Auch die Beratungsprozesse und -programme müssten entsprechend angepasst werden. "Vermittler stehen in der Altersvorsorgeberatung vor der Herausforderung, den Kunden über das Chance-Risiko-Profil zu informieren und die geeignete Produktauswahl zu dokumentieren. Dies erfordert auch die Beurteilung der Risikoneigung des Kunden", so der Assekurata-Experte.
Die Einführung eines Standards sei aber nach wie vor sehr unsicher. Wie bereits geschrieben, sind bei den nicht geförderten Produkten noch rechtliche Voraussetzungen zu klären. Auch ob komplexe Finanzprodukte ohne weiteres standardisiert werden können, ist umstritten. Will verweist darauf, dass es beispielsweise dem Analysehaus Morgen & Morgen nicht gelungen sei, eine entsprechende Standardisierung zu schaffen. Und was passiert, wenn sich die Anbieter einer Klassifizierung entziehen? Eine Handhabe, mängelbehaftete Risiko-Profile vom Markt zu nehmen, habe die PIA nach Einschätzung des Experten kaum.
5 Risikoklassen im PIB?
Aktuell ist die Einführung von 5 Risiko-Standards geplant, wie die Produktinformationsstelle auf ihrer Webseite berichtet. Der CRK-1 sollen die Produkte angehören, die am wenigsten risikobehaftet sind, aber dafür die geringste Chance auf eine höhere Rendite ausweisen – zum Beispiel Sparpläne mit einer fixen jährlichen Verzinsung. Die Produkte in der CRK-5 können zwar die höchste Chance auf hohe Renditen ausweisen; müssen aber beispielsweise keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge geben.
Für jeden Tarif werde abhängig von der Laufzeit des Vertrags eine Chancen-Risiko-Klasse ermittelt. Dabei werden vier Vertragslaufzeiten bis zum Beginn der Rente betrachtet: 12, 20, 30 und 40 Jahre. Hat der Tarif mehrere Varianten, die eventuell zu unterschiedlichen Klassen gehören, so ist mindestens die risikoreichste Variante des Tarifs zu klassifizieren.