Bei der DBV-Lebensversicherung können Versicherte sich alte Sparverträge jetzt versilbern lassen. Das Unternehmen bietet den Kunden Geld gegen Aufhebung vor sich hin dümpelnder Kleinverträge. Dabei schlägt Axa-Tochter DBV zwei Fliegen mit einer Klappe.
Ein Kunde sei erstaunt gewesen, als ihm die DBV im Oktober das Geld aus seinem alten Sparvertrag zur Mitnahme angeboten habe, berichtet das „Assekuranz-Info-Portal“ von einer neuen Aktion des Versicherers mit Zitaten aus Briefen des Unternehmens an Kunden: „Möchten Sie bereits heute über Ihr Guthaben verfügen?“ --- „Wir zahlen Ihnen das vorhandene Guthaben ... aus“. Nimmt der Kunde das Geld, ist etwa der alte Kapital-Lebensversicherungs-Vertrag erledigt.
Worum es konkret geht, habe Axa-Konzernsprecherin Ursula Roeben erläutert: Bei den angesprochenen Kundenschreiben handle es sich um Angebote der DBV, „beitragsfreie Kleinstrenten“ an die Kunden auszuzahlen, abzufinden. Das Unternehmen spreche nun „aktiv den infrage kommenden Kundenkreis“ an. Weiter wird betont, es handle sich bei der aktuellen Aktion um ein Angebot an die Kunden, „sich heute und nicht erst zum Zeitpunkt der Verrentung das vorhandene Guthaben auszahlen zu lassen“.
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Niemand, so wird Roeben weiter zitiert, sei verpflichtet, das Angebot der DBV anzunehmen. Dies widerspräche im Übrigen auch allen bekannten Bundesgesetzen, müsste man der DBV gegenüber anmerken. Ungewöhnlich, so die DBV weiter, sei sicher, dass einem Kunden sein Recht auf eine Kündigung als Vereinbarung angeboten wird und er aus dem Schreiben deuten muss, dass er sich für diese Vereinbarung innerhalb von einer Woche entscheiden muss. Für eine Vertragsaufhebung innerhalb einer Woche sei natürlich eine Vereinbarung erforderlich, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Dazu Ursula Roeben: „Zur Information teilen wir unseren Kunden im Schreiben zudem mit, mit welchem Betrag sie bei einer Auszahlung rechnen können. Um diese Zahl möglichst exakt gestalten zu können, wird das Guthaben zu einem Zeitpunkt berechnet, der möglichst nahe am Versandtermin des Anschreibens liegt. Selbstverständlich kann sich der Kunde, sollte er kündigen wollen, auch für einen späteren Kündigungszeitpunkt entscheiden. Dann würden wir das Guthaben zu dem dann geltenden Zeitpunkt neu berechnen.“ Für die DBV lohnt sich das Durchforsten alter Kleinbestände doppelt. Erstens befreit sie sich von Verwaltungsaufwand, der mit sinkendem Bestandswert, gerade bei Klein(-kram-)beständen relativ gesehen immer teurer wird. Zweitens spart der Lebensversicherer mit jedem aufgegebenem Altbestand viele, viele Euro Aufwand an Zinszusatzreserve. Wie viel? Das wird die DBV wohl für sich behalten. Aber Kleinvieh macht auch Mist.