Rente - Als eines ihrer letzten großen Vorhaben in der Sozialpolitik hat sich die Große Koalition auf die so genannte solidarische Lebensleistungsrente, wie sie im Koalitionsvertrag genannt wird, geeinigt, melden Agenturen. Kern des Vorhabens, das noch im Wahljahr 2017 umgesetzt werden soll, ist es, die gesetzliche Rente von langjährig Versicherten aufzustocken. Bislang sahen die Pläne für diesen Rentenzuschuss vor, dass Berechtigte für den Rentenzuschuss zuvor auch in eine Riester-Rente eingezahlt haben. Davon ist keine Rede mehr.
Die nächste soziale Wohltat der Großen Koalition in Berlin kommt. Nach der abschlagsfreien Rente mit 63 für langjährig Versicherte haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auf die im Koalitionsvertrag 2013 vereinbarte „Solidarische Lebensleistungsrente“ geeinigt. Dies meldet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Nach einer am vergangenen Freitag erzielten Einigung zwischen SPD-Chef und Vizekanzler Siegmar Gabriel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble könne die Lebensleistungsrente im Jahr 2017 starten.
40 Beitragsjahre berechtigen zu 876 Euro Mindestrente
Die Regularien: Wer als gesetzlich Rentenversicherter zu seinem regulären Renteneintrittstermin 40 Pflichtbeitragsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorweisen kann, aber weniger als 30 Entgelt-Punkte Renten-Anspruch hat, den will die Bundesregierung auf den Rentenwert dieser 30 Rentenpunkte anheben. Bei einem anspruchsberechtigten Rentner im Westen wären das zurzeit 876 Euro pro Monat.
In früheren Entwürfen zu dem geplanten Rentenzuschuss waren noch andere Bedingungen vorgesehen. Zum einen wollten Politiker wie etwa Ursula von der Leyen (CDU, vormals Bundessozialministerin, jetzt Verteidigung) für den Rentenzuschuss einen Nachweis von mindestens 45 Beitragsjahren bei der DRV sehen. Zum anderen sollten Antragsteller eigene Bemühungen bei der privaten Altersvorsorge nachweisen können.
Lebensleistungsrente: Von Riester-Pflicht keine Rede mehr
Mit „eigenen Bemühungen“ gemeint war damals: Die Aufstockung der Rente sollte nur erhalten, wer zuvor auch als Geringverdiener wenigstens den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr „geriestert“ hatte. Davon ist nach den neuen Meldungen keine Rede mehr. Stattdessen reichen nach Stand der jetzigen Informationen 40 Pflicht-Beitragsjahre in der DRV und gut ist es.
Den Angaben zufolge stellt Finanzminister Schäuble für die Lebensleistungsrente im ersten Jahr seiner Geltung 180 Millionen Euro zur Verfügung. Anschließend sollen die Mittel für den neuen Rentenzuschuss „jährlich aufwachsen“, schreibt RND. Logisch, dass die Mittel für die Lebensleistungsrente aufwachsen müssen. 2017 gehen die Jahrgänge ab etwa 1952 in Rente. In zehn Jahren drängen die ersten 1960er Jahrgänge, die „Babyboomer“, an die Zahlstellen der DRV. Mit Recht. Diese Alters-Kohorten haben sich ihre Rente wohlverdient!
Teure Rentengeschenke
Nur sind die Kosten für besondere Zuschüsse wie die Lebensleistungsrente oder die abschlagsfreie Rente mit 63 buchstäblich kaum zu fassen. Für letztere hatte die Bundesregierung im Jahr 2013 zunächst bis 2018, also für übernächstes Jahr bereits, Kosten von 8,9 Milliarden Euro kalkuliert. Schon Anfang 2014 musste die Regierung eingestehen, dass die Rente 63 wegen hoher Nachfrage der Versicherten um gut 50 Prozent teurer wird: plus weitere 4,6 Milliarden Euro – „nur“ bis 2018. Für die nun wohl bald kommende Lebensleistungsrente hat die Bundesregierung noch keine Zahlen genannt.