Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Central Krankenversicherung abgemahnt. Der Grund: Der Versicherer würde einen Tarifwechsel in der PKV erschweren, auf den die Kunden aber einen gesetzlichen Anspruch haben. Konkret erwecke die Central den Anschein, bei Erkrankung eines Kunden könne sie einen Tarifwechsel ablehnen, was einen Verstoß gegen § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes bedeute. Mit einem solchen Gebaren gefährden die Krankenversicherer ihre eigene Geschäftsgrundlage, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Ärger für die Central Krankenversicherung: Dieser Tage flattert dem Anbieter eine Abmahnung durch den Bund der Versicherten (BdV) ins Haus. Der Versicherer erwecke in einem Musterschreiben den Eindruck, der Kunde könne bei einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes nicht in einen anderen Tarif wechseln, begründete der Verbraucherverband diesen Schritt. Die Central würde damit gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstoßen und den Kunden benachteiligen.
Verstoß gegen Wechselrecht nach § 204 des VVG
„Für den Versicherungsnehmer entsteht der falsche Eindruck, dass die Central das Recht habe, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Tarifwechsel insgesamt abzulehnen“, erklärte Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Der Versicherer ist jedoch gesetzlich verpflichtet, einen Tarifwechsel durchzuführen. Dies sieht Paragraph 204 des VVG vor, der 2009 in Kraft trat.
Der Hintergrund: Privat Vollversicherte haben das Recht, bei ihrem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereithält. Gerade für Senioren ist dieses Wechselrecht eine wichtige Option, um im Alter den teils drastischen Beitragssprüngen der Versicherer zu entgehen. Denn wenn die Kunden Vorerkrankungen haben, können sie nicht einfach zu einem anderen Privatversicherer wechseln, wenn Prämien angehoben werden: Dieser würde Gebrechen mit Risikoaufschlägen „bestrafen“.
Hier greift § 204 des VVG. Bietet die Versicherung einen günstigeren Tarif an, muss sie ältere Kunden in diesen aufnehmen. Eine neue Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikoaufschlag kann der Anbieter nur dann verlangen, wenn der wechselwillige Kunde auf die Mehrleistungen besteht, die der Zieltarif beinhaltet. Und tatsächlich haben viele Gesellschaften günstigere Policen, weil sie damit junge und gesunde Gutverdiener anwerben wollen.
Wechselrecht "ist Grundlage für funktionierenden Wettbewerb"
Umso wichtiger ist nach Ansicht von Axel Kleinlein, dass einem Tarifwechsel von den Versicherern keine Steine in den Weg gelegt werden. „Ein funktionierendes Tarifwechselrecht ist notwendige Grundlage für einen echten Wettbewerb“, so der Versicherungsmathematiker. Durch derartiges Verhalten wie das der Central, werde gerade dieser Wettbewerb aber in Frage gestellt. „Derartige Fehlentwicklungen stellen das Geschäftsmodell der PKV in Frage“. Man hoffe, dass die außergerichtliche Aufforderung die Central zum Einschreiten bewege.