Cyber-Versicherung - Markel bietet "Pro Cyber Deckung" für kleine und mittelständische Unternehmen

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Der Spezialversicherer Markel International Deutschland bringt eine Cyberversicherung für kleine und mittelständische Unternehmen auf den Markt. Mit dem Produkt „Markel Pro Cyber“ können Unternehmen zwischen sechs verschiedenen Modulen wählen, berichtet das Unternehmen in einer Pressemeldung. Beim Bedingungswerk habe man sich um den Verzicht auf schwer verständliche Fachbegriffe bemüht.

Cyberattacken sind eine zunehmende Bedrohung für deutsche Unternehmen. Laut einer Studie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens KPMG waren bereits 40 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmen einer Cyber-Attacke ausgesetzt, der geschätzte Schaden geht in die Milliarden. Die Übeltäter, oft hochprofessionell organisierte Banden, spionieren Wirtschaftsdaten aus, klauen hochsensible Kundendaten, legen gar die Produktion einer Firma lahm. Ein Schutz dagegen ist schwierig: Selbst der Bundestag und der TÜV wurden schon Ziel solcher Angriffe.

Die Versicherungsbranche reagiert nur langsam auf die neue Gefahr, die doch auch eine Chance auf neue Märkte ist. Dies mag kaum verwundern, sind doch die möglichen Kosten eines solchen Schadens auch für die Versicherer schwer abschätzbar, die Erfahrungen mit der Schadenabwicklung gering. Die Allianz, Zurich und HDI haben erstmals 2013 eine gewerbliche Cyber-Versicherung vorgestellt, auch die Axa und die Württembergische bieten eine entsprechende Police an. Daneben haben sich einige Spezialversicherer auf dem schwierigen Gebiet etablieren können, oft Töchter von Versicherern aus dem angloamerikanischen Raum: Häuser wie Chubb, Hiscox oder Markel.

Markel Deutschland International mit „Pro Cyber Deckung“

Wie Markel Deutschland nun in einer Pressemeldung berichtet, hat der Maklerversicherer mit "Pro Cyber Deckung" eine eigenständige Cyber-Versicherung für gewerbliche und industrielle Risiken entwickelt. Cyber-Schäden sind hierbei -je nach Wahl- über sechs verschiedene Module absicherbar:

  1. Cyber- und Daten-Eigenschaden: Versicherungsschutz für die Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder den Missbrauch der IT-Systeme, Programme oder elektronischen Daten infolge eines Hacker-Einbruchs, einer Denial of Service (DoS) Attacke oder einer Infektion des IT-Systems durch Schadsoftware (Viren, Trojaner)
  2. Cyber-Betriebsunterbrechung: Versicherungsschutz für Cyber-Betriebsunterbrechungsschäden
  3. Cyber-Erpressung: Versicherungsschutz für die Erpressung im Zusammenhang mit angedrohter oder bereits erfolgter Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder den Missbrauch der IT-Systeme, der Programme oder der elektronischen Daten
  4. Cyber-Kreditkartenschaden: Versicherungsschutz beim Verlust oder der Beschädigung von Kreditkartendaten und -programmen für Verstöße gegen Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen, Verletzungen der Payment Card Industry Data Security-Standards oder Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bezahlsystemen wie Bankkarten oder Zahlungsprozessoren
  5. Cyber-Vertrauensschaden: Versicherungsschutz bei Vermögenseigenschäden durch vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes wie Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl von Firmengeldern, Kundendaten, sonstige Daten oder Dienstleistungen sowie Sachbeschädigung an den IT-Systemen und Programmen, doch auch bei Vermögensschäden aufgrund von Betrug, Urkundenfälschung oder -unterdrückung sowie Social-Engineering-Schäden
  6. Cyber-Haftpflicht: Versicherungsschutz für die Folgen aufgrund Verstößen gegen die Cyber-Sicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen

Dank des Baustein-Prinzips sei eine modulare Anpassung an die bestehende Deckung problemlos möglich, verspricht der Versicherer. Im Schadenfall würden die einzelnen Bausteine ineinandergreifen. Bei der Schadenbearbeitung arbeite man mit Partnern zusammen, unter anderem dem IT-Spezialisten msg systems sowie den Rechtsanwälten der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Verzicht auf unnötige Fachbegriffe

Bei der Gestaltung des Bedingungswerks habe man sich um Verständlichkeit bemüht, erklärt Stephan Lindner, Head of Professional Lines Markel International Deutschland. „Wir verzichten bewusst auf unverständliche Fachbegriffe beziehungsweise definieren notwendiges Fachvokabular in verständlicher Weise.“ Dies sei auch deshalb notwendig, weil die Bezeichnung "Cyber" in Deutschland noch nicht geschützt sei, was Vermittlern und Kunden das Verständnis entsprechender Angebote unnötig erschwere.

„Ein klares und verständliches Bedingungswerk wird maßgeblich dazu beitragen, die Akzeptanz dieser Versicherungsform zu steigern, denn die im Markt vorherrschenden konkurrierenden Produkte mit ihren unklaren Definitionen und Auslegungen ein und desselben Begriffes tragen sicher dazu bei, dass Verbraucher wie Makler verunsichert sind“, so Lindner.

Markel International Deutschland ist die Deutsche Niederlassung von Markel International Insurance Company Limited in London mit Ursprung in den USA. Der reine Maklerversicherer hat sich auf Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht, D&O-Versicherungen sowie Warenkredit-Versicherungen spezialisiert. Seit 2012 ist das Unternehmen in Deutschland aktiv. Die Wurzeln der amerikanischen Konzernmutter reichen bis in das Jahr 1920 zurück.

Quelle: PM Markel