Amazon verkauft jetzt auch Versicherungen

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Amazon steigt mit dem Angebot „Amazon Protect“ ins Versicherungsgeschäft ein. Wenn Kunden elektronische Artikel auf der Webseite des Internet-Händlers bestellen, können sie einen Schutz gegen Diebstahl, Defekte und Beschädigungen dazubuchen. Doch die Versicherung ist nicht nur extrem teuer – bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden darf der Versicherer die Leistung stark kürzen.

Wenn man bei Amazon online eine Waschmaschine zum Preis von 591 Euro kauft, dann kann man doch gleich eine Versicherung für saftige 200 Euro zusätzlich erwerben? Dieses Angebot hat einen Namen: „Amazon Protect“. Die Versicherung soll elektronische Geräte bis zu fünf Jahre gegen technische Defekte, Beschädigungen oder Diebstahl absichern, wie es in einer Pressemeldung des Online-Händlers heißt. Produktgeber für die Policen ist die britische Warranty Group.

Preis für „Amazon Protect“ hängt vom Risikoprofil des Produktes ab

„Amazon Protect“ können Kunden ab sofort bei ausgesuchten elektronischen Artikeln dazubuchen, wenn sie eine Bestellung über die Webseite des Händlers tätigen. Der Preis für die zusätzliche Garantie hängt jeweils vom Kaufpreis und Risikoprofil des Gerätes ab. Mit anderen Worten: Wird ein Produkt oft beschädigt oder reklamiert, verteuert sich auch der Versicherungsschutz. Gerade bei teuren Produkten wie Waschmaschinen oder Smartphones kommt so schnell ein dreistelliger Betrag zustande.

Doch haben Verkäufer nicht sowieso eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren? In diesem Zeitraum haften sie für Mängel, die am Produkt auftreten. Und so bietet „Amazon Protect“ in den ersten 24 Monaten nur einen Teilschutz. Bei technischen Defekten greife die übliche Gewährleistung, während bei Diebstahl oder unbeabsichtigter Beschädigung sofort eine Leistung durch die Versicherung erbracht werde, erklärt Amazon.

Wahl zwischen Ersatzgerät und Gutschein

Wird ein Gerät beschädigt, hat der Kunde die Wahl zwischen einem „Ersatzgerät derselben oder einer vergleichbaren Marke“ mit „gleichwertigen technischen Spezifikationen“, wie es in den Vertragsbedingungen heißt. Oder er kann sich einen „Amazon-Gutscheincode...oder eine vom Versicherer ausgewählte Alternative“ ausstellen lassen.

Buchen lässt sich die Versicherung mit einem einzigen Klick. Möchte ein Käufer das Angebot nutzen, so muss er auf der Amazon-Produktseite oberhalb der „In den Einkaufswagen“-Schaltfläche nur die entsprechende Option auswählen. Beachten müsse man aber, dass -abhängig vom Produkt- entweder 2 oder 3 beziehungsweise nur 1 oder 2 Jahre Zusatzschutz gedeckt sind, berichtet Amazon per Pressemeldung. Einmal abgeschlossen, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Auf Ausschlüsse achten!

Wie bei anderen Handy- und Elektroversicherungen auch, so sollte auch in diesem Fall ein genauer Blick ins Vertragswerk geworfen werden. Versicherungsbote hat sich die Vertragsbedingungen für ein Smartphone angeschaut. Dort ist zwar zum Beispiel bei Beschädigung explizit „das Verschütten von Flüssigkeiten oder Untertauchen“ versichert. Wenig später heißt es aber, dass bei grob fahrlässigem Herbeiführen des Schadens der Versicherer berechtigt ist, die Leistung „entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen“.

Als grob fahrlässig kann schon gewertet werden, wenn man die Kaffeetasse neben dem Smartphone abstellt, diese umkippt und das Gerät beschädigt – würde die Versicherung in diesem Fall zahlen? Das Gleiche gilt bei sportlichen Aktivitäten oder wenn der Besitzer sein Smartphone am Pool oder Strand nutzt. Zwar hängt es immer vom Einzelfall ab, ob die Versicherung grobe Fahrlässigkeit geltend machen kann. Aber die Wahrscheinlichkeit ist in solchen Situationen sehr hoch.

Ein weiteres Beispiel: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind laut Vertrag „nicht auf einem technischen Defekt beruhende bzw. einen solchen hervorrufenden Schönheitsfehler wie Verfärbungen, Beuler, Kratzer, Dellen oder Rost.“ Muss die Versicherung also auch dann nicht zahlen, wenn das Display einen kleinen Sprung hat, aber das Gerät weiterhin nutzbar ist? Es sind solche Klauseln, die die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA auf den Plan rufen (Versicherungsbote berichtete). Sie fordert, dass Versicherungen für Handy und Smartphone transparenter werden sollen. Oft sind die darin enthaltenen Formulierungen allzu vage, so dass der Kunde eben nicht eindeutig erfährt, was genau versichert ist – und was nicht.