Im Verfahren von Vergleicherverkäufer Check24 gegen die Versicherungsvertreter-Lobbyisten des BVK-Verbands hat sich das Gericht auf den 13. Juli vertagt. Vorher soll von dem Landgericht München I geprüft werden, ob Check24 die gesetzlichen Pflichten zur Beratung des Kunden einhält oder nicht. Bei zwei von drei Klagepunkten neigt sich Justizias Waage bereits – in unterschiedliche Richtungen.
Der Clinch des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Vergleichsportal Check24 dauert an. Mindestens bis zum nächsten Gerichtstermin am 13. Juli müssen beide nach dem Recht suchenden Parteien auf ihr Urteil warten, berichtet das „Versicherungsjournal“. Klar scheint aber zu sein, dass Check24 seine Informationen für den Kunden klarer aufbereiten muss – ein Punkt für den BVK.
Zwischenstand 1:1
Andererseits verlangen User des Portals, aus einer Einschätzung der Richterin hervorgehend, weniger Rat als von einem Berater aus Fleisch und Blut – ein Punkt für Check24. Justizias Waage neigt sich also einmal zum BVK, einmal zu Check24 – vorläufig. Bis jetzt steht es für die Kontrahenten so: BVK 1:1 Check24.
Nachdem also zwei von drei Klagepunkten dem Gericht wenigstens tendenziell klar erscheinen, am 13 Juli wissen wir mehr, steht ein dritter Punkt auf der Kippe. Nämlich ob das Vergleichsportal seine Kunden richtig zu online gekauften Policen berät.
Kunden könnten Privathaftpflicht nicht vom Wohngebäudeschutz unterscheiden
Der BVK war bereits seit einem Gerichtstermin im März aufgefordert worden, seinen Vorwurf, Check24 versäume individuellen Rat an die Kunden, tiefer zu begründen. Anwälte des BVK argumentieren laut einem Bericht von „Versicherungsjournal“, der Kunde könne die Privathaftpflicht-Police nicht vom Wohngebäudeschutz unterscheiden. Auch werden aus Sicht des klagenden BVK die Bedürfnisse beim Kunden nicht ausreichend ermittelt („exploriert“, heißt das ja in der elaborierten Sprache der Juristen).
Ein konkretes Beispiel sei zum Beispiel die Hausratpolice. Die könne der Kunde bei Check24 zwar schnell kaufen. Er wisse dann aber nicht genau, dass Fahrräder darin nicht versichert sind. Makler aus Fleisch und Blut erfragen so etwas bei ihrem Mandanten. Bei Check24 muss der Kunde sozusagen hellsehen können oder aktiv nach Fahrrad und Schutz suchen; gar fahnden? Man sieht am 13. Juli im Landgericht München I.