Die Allianz Lebensversicherung wehrt sich gegen eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg. Streitpunkt ist die Fondspolice Index Select. Die Verbraucherzentrale hatte der Allianz vorgeworfen, der Versicherer erzeuge bei seinen Kunden die Fehlvorstellung, er partizipiere mit seinen gesamten Kundengeldern an Indexfonds. Dies sei mitnichten der Fall, argumentiert die Allianz - und ließ die Frist für die Unterlassungserklärung verstreichen.
Verhärtete Fronten: Die Allianz weist eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg zurück und will an der beanstandeten Informationspolitik zur Fondspolice Index Select festhalten. Das berichtet der Tagesreport „Versicherungswirtschaft Heute“ am Montag. Damit könnte die Auseinandersetzung vor Gericht landen.
Täuschen Formulierungen wie „hohe Wachstumschancen“ den Verbraucher?
Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Internet-Werbung zu „Index Select“. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Formulierungen beanstandet, „die geeignet sind, beim Verbraucher Fehlvorstellungen hervorzurufen“. Die Reklame sei intransparent, behaupteten die Verbraucherschützer.
Eine Formulierung wie „hohe Wachstumschancen“ suggeriere zum Beispiel, die Kundengelder werden bei "Index Select" voll am Kapitalmarkt angelegt. Dies sei aber mitnichten der Fall. Ein Großteil des investierten Geldes werde in Staatspapiere „einbetoniert“, die im aktuellen Niedrigzins äußerst renditearm seien (der Versicherungsbote berichtete).
Allianz verweigert Unterlassungserklärung – und will werben wie bisher
Bis zum 10. Juni hatte die Allianz Zeit, ihre Werbetexte zu korrigieren und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch die Allianz hat die Frist verstreichen lassen und will sich notfalls auf einen Rechtsstreit einlassen.
Die Darstellung des Vorsorgekonzepts enthalte keine irreführenden Angaben und werde zudem nicht ohne umfassende Beratung verkauft, zitiert Versicherungswirtschaft Heute aus einer Stellungnahme des Lebensversicherers. “Die Kunden schließen ‘Index Select’ bei einem fachkundigen Vermittler ab, der das Produkt erläutert und auf offene Fragen eingeht. Ein reiner Online-Abschluss von ‘Index Select’ ohne Beratung ist nicht möglich”, rechtfertigt sich die Allianz.