Rieste-Rente: Niedrigverdiener und Frauen profitieren am meisten von der staatlichen Riester-Zulage (maximal 154 Euro/Jahr). Frauen außerdem von der Kinderzulage. Insgesamt förderte der Staat diese Art der Altersvorsorge mit Zulagen und Steuerermäßigungen in Höhe von rund 3,58 Milliarden Euro im Jahr 2012, gab die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in ihrer aktuellsten Statistik bekannt. Diese zeigt aber auch, dass die Riester-Zulagen noch besser genutzt werden könnten. Etwa zwei Drittel der Zulagenempfänger schöpfen den Förderrahmen fast vollständig aus.
Grundvoraussetzung für den Erhalt der Riester-Zulage: Jährlich müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dann beträgt die maximale jährliche Grundzulage 154 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen sogar 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es, so lange man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Demnach lohne sich für Frauen die Riester-Zulagen besonders: Von rechnerisch 100 Euro, die von der Gesamtheit der Riester-Frauen - oftmals mit Kind - im Jahr 2012 in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden, stammten im Durchschnitt 44,70 Euro vom Staat. Bei der Gesamtheit der Riester-Männer lag der Vergleichswert mit 22,70 Euro deutlich niedriger.
Kinderzulage erhöht bei Frauen auch den Betrag, der als "Aufwendungen für Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann
Neben der staatlichen Zulage können die Beiträge zur Riester-Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für die eingezahlten Beiträge über die Zulage hinaus eine zusätzliche Steuerermäßigung besteht. Der steuerliche Sonderausgabenabzug für diese Beiträge ist auf 2.100 Euro begrenzt.
Nach den aktuellsten Statistiken der ZfA, welche als Bundesbehörde unter anderem zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Riester-Zulagen ist und jetzt abschließend über das Jahr 2012 berichtet, erhielt jeder Riester-Sparer durchschnittlich eine Zulagen- beziehungsweise Steuerförderung von 331 Euro. Frauen profitierten von einer deutlich höheren Fördersumme (369 Euro) als Männer (283 Euro). Dies ist nach Angaben der ZfA im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger eine Kinderzulage erhalten.
Die Kinderzulagen summierten sich 2012 auf gut 1,3 Milliarden Euro und damit auf annähernd die Hälfte der ausgezahlten Zulagen insgesamt (2,67 Milliarden Euro). Von allen geförderten Personen erhielten laut ZfA rund 3,8 Millionen eine Steuerermäßigung über die gezahlten Zulagen hinaus.
Niedrigverdiener beanspruchen Riester-Zulage häufiger
Besonders häufig werden die Riester-Zulagen von Menschen mit niedrigeren Einkommen in Anspruch genommen. Der Statistik zufolge verdienten 2012 fast zwei Drittel (63,2 Prozent) der Riester-Sparer weniger als 30.000 Euro pro Jahr.
2016: 16,5 Millionen Riester-Verträge; einige nutzen die Förderungen nicht aus
Die Zahl der Verträge lag 2012 laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei 15,8 Millionen und ist bis 2016 auf 16,5 Millionen gestiegen.
Die ZfA-Statistik zeigt aber auch: Die Riester-Zulagen können noch besser genutzt werden. Etwa zwei Drittel der Zulagenempfänger schöpfen den Förderrahmen fast vollständig aus. Familien nutzen die staatliche Förderung schon weitaus besser: Hier sind es drei Viertel der Zulagenempfänger mit Kindern, die die möglichen Zulagen fast vollständig abrufen. „Die Riester-Förderung hat bislang die richtigen Zielgruppen erreicht, wenn auch noch nicht alle“, sagt Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Entsprechend sollte die Riester-Rente nicht mehr voll auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet werden“, ergänze Schwark abschließend die noch bestehende Ungerechtigkeit aus seiner Sicht.