Der Leipziger Internet-Portalbetreiber Unister musste am Montag in die Insolvenz, seitdem folgen mehrere Töchter-Firmen nach. Darunter auch ein Reiseveranstalter sowie mehrere Reisevermittler. Was bedeutet das für Kunden, die bereits einen Trip über eines der Portale gebucht haben? Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert, dass die Urlauber ihre Reise antreten können.
Donnerstag letzter Woche starb Unister-Firmengründer und Chef Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz – und setzte damit einen Dominoeffekt an Insolvenzen in Gang. Nachdem am Montag die Mutterholding Unister in die vorläufige Insolvenz geschickt wurde, folgten auch zahlreiche Töchter des Finanzdienstleisters nach – darunter der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH.
Pauschalreisen sind abgesichert
Doch Kunden, die bei Urlaubstours ihre Reise gebucht und bereits bezahlt haben, müssen nicht fürchten, dass der Trip nun ausfällt. Bei einer Insolvenz des Veranstalters sind Pauschalurlauber über den sogenannten Reiseversicherungsschein abgesichert. Das berichtet Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Der Reisesicherungsschein liege in der Regel den Reiseunterlagen bei, so Wiesemann. Tritt nun der Ernstfall ein und ein Unternehmen geht pleite, wenden sich Betroffene direkt an den Versicherer. Hierfür sei es aber notwendig, schon gezahlte Leistungen gegenüber dem Versicherer zu dokumentieren – etwa in Form von Quittungen wie auch bei anderen Versicherungen üblich.
Gleichsam abgesichert sind Verbraucher, wenn sie einen Pauschalurlaub über einen insolventen Reisevermittler gebucht haben. Auch dies könnte für Unister-Kunden relevant werden: so musste heute der Reisevermittler U-Deals in die Insolvenz folgen. Auch die Konzernmutter für das Reisegeschäft, die Unister Urlaubstours GmbH, wurde in die vorläufige Insolvenz entlassen.
Kritisch wird es jedoch, wenn Kunden nur einen Flug oder eine Hotelübernachtung abgeschlossen haben: dann besteht laut Verbraucherzentrale Brandenburg keine Absicherungspflicht bei Insolvenz.
Unister verspricht Durchführung gebuchter Reisen
Unister berichtet auf seiner Webseite, dass Reisen, die über Konzerntöchter vermittelt oder gebucht wurden, durchgeführt werden. An die Kunden adressiert heißt es: "In den allermeisten Fällen treten Unister-Tochtergesellschaften nur als Vermittler der Leistung auf, etwa als Reisebüro, und bieten nicht selbst diese Leistungen an. In diesem Fall besteht für Verbraucher kein Risiko. Die Verträge werden nicht mit einer Unister-Gesellschaft, sondern mit den jeweiligen Reiseveranstaltern direkt geschlossen. An diese gehen auch die Zahlungen."
Auch bei der insolventen Urlaubstours GmbH, die selbst als Reiseveranstalter auftritt, sei der Urlaub nicht gefährdet. Zwar komme es hier zu einer direkten Vertragsbeziehung zwischen Urlaubstours und Verbraucher. "Die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG sichert jedoch hierfür ab dem 19. Juli eine reibungsfreie Durchführung der Reise in vollem Umfang", verspricht Unister.