Rente: Die Bundesregierung hat die Renten zum 1.Juli 2016 stark angehoben: In den Westdeutschen Ländern um 4,25 Prozent und in den Ostdeutschen Ländern um 5,95 Prozent. Doch damit werden auch mehr Ruheständler steuerpflichtig. Die Anhebung der Altersbezüge spült dem Fiskus zusätzlich rund 700 Millionen Euro in die Kasse, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte.
Von arbeitgebernahen Wirtschaftsinstituten werden Rentenerhöhungen vor allem als Kostenfaktor gesehen: Als Mehrausgaben, die das Staatssäckel belasten und dem Beitragszahler teuer zu stehen kommen. Dass dies zu kurz gedacht ist, zeigen aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach spült die jüngste Rentenerhöhung zusätzliche Steuern in dreistelliger Millionenhöhe in die Staatskasse.
2017 seien rund 720 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen zu erwarten, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der „Rheinischen Post“ bestätigte. Der Grund: Mit der Rentenerhöhung steigt auch die Zahl der Ruheständler, die Einkommenssteuer zahlen müssen, auf dann 4,4 Millionen an. Im Umkehrschluss bedeutet das freilich auch, dass bei vielen Rentnern die Rentenerhöhung zugleich von der Steuer aufgefressen wird, zumindest anteilig.
Ab wann Steuern zu zahlen sind, entscheidet der Einzelfall
Ab wann Ruheständler überhaupt Rente zahlen müssen, lässt sich pauschal nicht so leicht sagen. Das hängt auch von dem Zeitpunkt ab, an dem man in Rente gegangen ist. Rentenberater Peter Knöppel erklärt dem MDR: "Bis zum Jahr 2005 war es so, dass eine Altersrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent besteuert wurde. Der Besteuerungsanteil wird pro Jahr um zwei Prozent höher. Das heißt also: Wer heute in Rente geht, im Jahr 2016, der muss 72 Prozent seines Renteneinkommens versteuern." Ab dem Jahr 2040 muss dann die Rente voll versteuert werden.
Zusätzlich gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese Schongrenze wird jährlich neu festgelegt. Für Ledige liegt der Freibetrag (abzüglich Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) derzeit bei gut 8.600 Euro. Köppel rechnet vor, dass Rentenjahrgänge ab 2014 mit einer Altersbruttorente von 1.200 bis 1.300 Euro sehr wahrscheinlich Steuern zahlen müssen. Aufmerksam sollten auch jene sein, die mehrere Renten beziehen – etwa Witwen- oder Betriebsrenten.
Stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren
Die Renten sind zum Juli 2016 kräftig angestiegen: im Westen um 4,25 Prozent und im Osten um 5,95 Prozent. Das bedeutet die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren. Rechnerisch bringt die Rentenerhöhung bei einer Monatsrente von 900 Euro brutto im Westen rund 38 Euro und im Osten 54 Euro mehr ein.
Entscheidend für die Rentensteigerung in 2016 ist die positive Lohnentwicklung gewesen, die zum Teil auf gute Tarifabschlüsse und auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zurückgeht. Die Steigerungsraten hier betragen 3,78 Prozent im Westen und 5,48 Prozent im Osten. Ob mit der Rentenerhöhung die Ruheständler netto auch mehr Geld im Portemonnaie haben, ist zumindest fraglich. Bei vielen könnte das Plus von Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung wieder aufgefressen werden.