Im Entwurf für ein neues Gesetz zur so genannten Flexi-Rente ist vorgesehen, dass Beitragszahler ihre Gesetzliche Rente bereits ab Alter 50 (bisher erst ab 55) durch zugezahlte Beiträge aufstocken können. Dadurch kann jeder Versicherte, der zuzahlt, seine eigene Rente mit 63 abschlagsfrei finanzieren. Der Rentenfaktor der „Gesetzlichen“ ist dabei wirtschaftlicher Lockstoff für nüchterne Rechner.
Mit der Flexi-Rente will der Gesetzgeber einen gleitenden Übergang von der aktiven Arbeitswelt in den Ruhestand möglich machen. Was bisher leicht übersehen wurde, darauf macht jetzt der Mathematiker Werner Siepe aufmerksam. Denn im Entwurf für die erneuerte gesetzliche Grundlage der Flexi-Rente steht, dass demnächst bereits 50-jährige Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung zuzahlen können sollen.
Zuzahlungen sollen bereits ab 50 möglich werden
Rentenversicherte des Jahrgangs 1964 sind die ersten künftigen Rentner, die erst mit vollendetem Lebensjahr 67 abschlagsfrei in die Rente können, es sei denn, sie kriegen vorher 45 Beitragsjahre zusammen. Dann dürfen diese Beitragszahler je nach Kohorte bereits mit 63 bis 65 ohne Abzug den Ruhestand genießen. Wenn ihr Geld ausreicht. Wer früher als von Gesetzgeber vorgesehen in die Rente will, der muss mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag rechnen. Und verzichten. Es sei denn, ein neues Gesetz erlangt, wie Stand heute entworfen, Rechtskraft.
Dem Entwurf zufolge sollen demnächst bereits 50-Jährige bei der Rente zuzahlen dürfen. Wer als heute 52-Jähriger (1964er Geburtsjahrgang) mit 63 ohne Abstriche in den Ruhestand gehen will, der soll den Plänen nach für seine Rente fehlende Beiträge aus eigener Tasche auffüllen können. Ein heutiger Verdiener mit dem 1,5-fachen so genannten Durchschnittsentgelt (54.400 Euro brutto) könnte sich gemäß geplantem Flexi-Gesetz vor Abschlägen im Alter bewahren. Wenn er gut 68.000 Euro zuzahlt.
Rentenfaktor der Gesetzlichen Rente: 38 Euro
Dann bekäme er statt aus Arbeitslohn aus seiner Zuzahlung finanziert mit 63 gut 260 Euro mehr Rente. Diese höhere Leistung entspräche bei 68.000 Euro Zuzahlung einem Rentenfaktor von gut 38 Euro je 10.000 Euro Kapital. Mehr bieten Lebensversicherer auch nicht. Warum diese Leistung für Zuzahler lukrativ wäre, das erklärt sich an der Kritik, die Professor Bert Rürup an den beschriebenen Rentenplänen laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ (WamS) äußert. Solche individuellen Zuzahlungen erhöhten die “intergenerative Unwucht des deutschen Rentensystems zugunsten der heutigen Rentner und Beitragszahler", warnt Rürup laut WamS. Auf Deutsch: Zuzahlungen verletzten aus Rürups Sicht den Generationenvertrag.