Der Versicherer-Verband GDV begrüßt den Gesetzesentwurf zur weiterentwickelten Flexirente, mit der den Menschen ein gleitender Übergang von der Arbeitswelt in den Ruhestand erleichtert werden soll. Ein individuell frei gewähltes, im Großen steigendes Rentenbeginnalter der heute Beschäftigten stabilisiert aus Sicht des Verbands das Rentensystem – und die Geschäftsaussichten der Assekuranz. Unterdessen rechnet die Bundesbank mit einen Rentenbeginn im Alter 69.
Anreize an die Menschen, ihre Lebensarbeitszeit über die Regelaltersgrenze hinaus zu verlängern, müssen aus Sicht des GDV-Verbands gestärkt werden. Hierdurch werde auch das Versicherungsprinzip gestärkt, schreibt der GDV auf seiner Internetseite. Die im Entwurf für ein renoviertes Flexigestz vorgesehenen verbesserten Information über die Wirkung vorgezogener oder aufgeschobener Rentenansprüche seien für die Beschäftigten ist sehr sinnvoll.
Vorgezogene Zuzahlungen mit Alter 50? Ja, aber privat bitte
Das Wissen um den eigenen Rentenanspruch sei die Voraussetzung für eine rationale Planung des künftigen Rentners für seinen Ruhestand. Auch begrüßt der GDV die für den Bürger vereinfachten Regeln für einen Hinzuverdienst nach Rentenbeginn. Allerdings kritisiert der Lobbyverband der Versicherer das im Gesetzentwurf vorgezogene Alter (50 statt zurzeit 55), ab dem Versicherte Geld bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zuzahlen und sich Rentenabschläge oder -löcher zurückkaufen können. Durch diese zeitlich vorgezogene Rückkaufoption entstünde aus Sicht der Lobby eine „Ergänzungsvorsorge für ältere Beschäftigte”, die „das Potenzial hätte, betriebliche und private Altersversorgung zu verdrängen“. Außerdem sei die Zuzahler-Variante nicht nachhaltig finanziert – sagt der GDV, der ja gerne das Geld der 50-55-jährigen Sparer in sein Kapitalsammelbecken fließen lassen würde.
Ferner solle der flexible Übergang von Arbeit zur Rente nicht als alleinige Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rententrägers gesehen werden. Sagt der GDV. Und findet, „sinnvolle kapitalgedeckte Instrumente, wie Arbeitszeitkonten (...) betrieblicher und privater Altersversorgung sollten künftig stärker genutzt werden.“
Rente mit 67 lohnt
Anhand einer vor kurzem veröffentlichten Studie der Prognos AG im Auftrag des GDV zeige sich, dass „gesamtwirtschaftlich bereits viel gewonnen wäre, wenn mehr Menschen tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten würden“, schreibt der Verband und listet auf, was die Rente mit 67 den Menschen und dem Rentensystem brächte (Prognos-Ergebnisse):
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) könnte im Jahr 2040 um knapp 1 Prozentpunkt gesenkt werden. Zugleich würde auch der Bundeshaushalt entlastet.
- Das Rentenniveau würde um etwa 0,5 Prozentpunkte höher liegen.
- Die individuelle Versorgung der Rentnerinnen und Rentner wird spürbar verbessert.
- Die Zahl der Erwerbstätigen läge um gut 700.000 Personen über dem Stand, der auf der Basis der Status-quo-Entwicklung zu erwarten wäre.
Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 bis zum Jahr 2030 bleibt aus Sicht des GDV „unumgänglich“. Die abschlagsfreie Rente mit 63 (für Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren) bewirke gegenüber der Rente 67 „genau das Gegenteil“. Der Zuwachs bei den Neurentnern 2015 zeige dies deutlich: Mit rund 888.500 Altersrenten im Jahr 2015 lag der Zugang um 64.900 über dem des Jahres 2014, dies entspricht einem Anstieg um 7,9 Prozent. Die Zahl aller Altersrentenzugänge im Alter 63 lag im Zugang sogar 2015 um rund 124.000 Fälle über dem Vorjahreswert.
Bundesbank für Rente mit 69
In ihrem aktuellen Monatsbericht befasst sich auch die Bundesbank mit der Rente und rechnet den Status Quo des staatlich organisierten Ruhegeldsystems bis zum Jahr 2060 hoch. Demnach sänke das Rentenniveau (heute 48 Prozent), das die Bundesregierung für 2030 mit dem Wert 41,8 Prozent projiziert im Jahr 2060 auf gut 40 Prozent.
Zu Gegenmaßnahmen schreibt die Bundesbank: „Konkret stiege in diesem Fall das gesetzliche Rentenalter bis zum Jahr 2060 auf etwa 69 Jahre“. Dies entspräche einem Rentenniveau von 44 Prozent. Allerdings würden für den zugrundeliegenden Modell-Rentner unterstellt, dass dieser Arbeitnehmer ab 2030 statt heute 45 künftig 49 Jahre in die Rente einzahlt.