Veranstaltungen richtig versichern!

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Es ist einem traurigen Ereignis zu verdanken, dass Veranstaltungsversicherungen plötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind: Nach dem Tod von Udo Jürgens im Winter 2015 stellte sich heraus, dass seine Tournee, auf der er sich gerade befand, nicht gegen den Todesfall abgesichert war. Nun stritten sich Veranstalter und Hallenvermieter um die millionenschweren Kosten – ein dankbares Thema für die Boulevardpresse. Auch die Absage mehrerer Open Airs infolge schwerer Sommerunwetter beschäftigte die Medien. Der auf Veranstaltungsversicherungen spezialisierte Makler Peter Franke erklärt für Versicherungsbote, worauf es bei der Absicherung von Veranstaltungen zu achten gilt.

Eine Veranstaltung ist ein zeitlich geplantes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Als verantwortlicher Veranstalter tritt meist eine Person, eine Organisation oder Institution auf.

Es gibt private Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen, Musikveranstaltungen und öffentliche Veranstaltungen wie z. B. Straßenfeste, Public Viewing und Messen. Für die benannten Veranstaltungsarten bieten ausgewählte Versicherer und wenige spezialisierte Versicherungsmakler besondere Versicherungslösungen an. Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter oder bei denen es um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten geht, bedürfen der besonderen Anfrage. Der jeweilige Risikoträger prüft das entsprechende Sportrisiko, kalkuliert und bietet dem Makler je angefragter Sparte risikogerechte Konditionen und Leistungen an. Beispielsweise sind in einer Motorsporthaftpflicht auch Schäden der Teilnehmer untereinander, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber Dritten versichert.

Politische Veranstaltungen von nichtdemokratischen Parteien sind meist nicht versicherbar. Demonstrationen ebenso.

Veranstalter sollten sich separat versichern

Bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen werden oft auch Fehler gemacht, trotz fachmännischer Vorkehrungen und der Einhaltung von behördlichen Auflagen.

Veranstalter sollten sich daher separat versichern, da das Veranstaltungsrisiko – ob mit Belegschaft der eigenen Firma, mit Vereinsmitgliedern oder mit fremden Besuchern – meist nicht in der Betriebs- oder Vereinshaftpflicht mitversichert ist.

Veranstalter können temporär die einzelne Veranstaltung (-sreihe) oder viele Veranstaltungen über einen Jahresvertrag absichern. Das spart meist Kosten und Zeit, da separate Anmeldungen erspart bleiben. Bitte bedenken Sie eine ausreichende Vorlaufzeit zur Absicherung und Abstimmung mit dem Risikoträger. Dies ist wichtig für Rückfragen, Sonderrisiken und bei der Wetterversicherung.

Es bedarf neben der Basis, der Veranstalter-Haftpflichtversicherung, weiterer möglicher Absicherungsbausteine für den Veranstalter, auf die im Beratungsgespräch eingegangen werden muss.

Auch Mitwirkende und die unterschiedlichen Gewerke in der Eventbranche sind besonders zu beraten und benötigen eine spezielle Betriebshaft- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-, Sach- und Personenversicherung.

Hier kurz eine Beschreibung der wichtigsten und gängigsten Versicherungsprodukte für eine temporäre Veranstaltung:

1. Veranstaltungsausfall-Versicherung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die dem Veranstalter unmittelbar durch den Ausfall, den Abbruch und die Änderung in der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme ist eine Kosten- und Gewinnaufstellung notwendig. Bestimmte optionale Einschlüsse sind an zeitliche Fristen gebunden (meist 7 bis 14 Tage). Sonderrisiken wie Terror- und Wetterversicherung in speziellen Lagen müssen mit mehr Vorlauf auf Versicherbarkeit abgestimmt werden. Diese beiden Risiken haben künftig ebenfalls Auswirkungen auf die Haftpflichtsparte.

Was ist versichert?

Alle Schäden, die durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters oder des beauftragten Organisators deren sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient, liegen.

optionale Einschlüsse:

  • Personenausfall / Risikoeintritt bei Verwandten des Künstlers
  • Wetter-Deckung / Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
  • Entgangener Gewinn
  • Attentate und Terror
  • Eingriffe von Hoher Hand und Nationaltrauer

Was ist u.a. nicht versichert?

  • finanzielle Schwierigkeiten des Veranstalters
  • grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen
  • mangelnde(s) Publikumsinteresse / Sponsorenleistungen

2. Equipment-Versicherung

Versichert ist technisches und nichttechnisches Equipment sowie das dazugehörige Zubehör, welches in einer Technikliste nachzuweisen ist (z. B. Bühnen-, Ton-, Lichttechnik und elektr. Instrumente; Beamer, Kommunikationselektronik wie Tablets; Kameras; Zelte).

Was ist u.a. versichert?

Alle unvorhersehbaren Schäden, u.a. verursacht durch:

  • Feuer / Brand, Blitzschlag, Ex- und Implosion
  • Kurzschluss, Überspannung und Induktion
  • Wasserschäden, Wind, Sturm, Regen, Hagel und Schnee
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Ausführungsfehler
  • Abhandenkommen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
  • Raub und Plünderung
  • Unterschlagung und Betrug, Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus
  • Transportschäden bei ordnungsgemäßer Verpackung
  • Ersatz von Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach Totalschaden
  • Kosten u.a. für Aufräumen und Abbruchkosten, Schutz

Was ist u.a. nicht versichert?

Schäden verursacht durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • betriebsbedingte normale Abnutzung oder Alterung

3. Veranstalter- Haftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Organisation, Ausrichtung und Durchführung einer Veranstaltung.

Was ist u.a. versichert?

  • Personenschäden Bsp.: Beim Einschenken hinter der Bar fällt eine kleine Scherbe vom Flaschenglasrand abgebrochen in das Glas des Gastes. Die Scherbe verletzt die Speiseröhre. Er muss im Krankenhaus behandelt werden.
  • Sach- und Vermögensschäden Bsp.: Im Eingangsbereich der Veranstaltung ist ein Versorgungskabel nicht ordnungsgemäß gesichert worden. Ein Besucher stolpert, stürzt schwer und erleidet einen Oberschenkelhalsbruch und muss operiert werden. Da er als Inhaber eines kleinen Bauhandwerkbetriebs ausfällt, kommen neben den Reha-Kosten zusätzlich der Gewinnausfall bzw. die Kosten für eine Ersatzkraft dazu.

Was ist u.a. nicht versichert?

  • Eigenschäden, Vorsatz
  • Schäden, die von Besuchern verschuldet wurden („Besucherschäden“)
  • Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen (z. B. Garderobenstücke)
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Haftpflicht fremder Unternehmen

Zudem gibt es die Möglichkeit der temporären Absicherung bei Unfall der Mitwirkenden und bei einem möglichen Rechtsstreit über eine veranstaltungsbezogene Veranstaltungsrechtsschutz- Versicherung.



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