Die Flexi-Rente kommt! Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll zukünftig nicht mehr so starr reguliert sein und mehr Optionen für die Senioren bereithalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Welche Reformen sind geplant? Versicherungsbote hat sich die wichtigsten Neuregelungen angeschaut.
Geht es nach der Bundesregierung, wird der Übergang in den Ruhestand zukünftig flexibler und hält mehr Optionen bereit. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur sogenannten „Flexi-Rente“ beschlossen. Das Gesetz soll es älteren Beschäftigten erleichtern, Vorruhestands-Regelungen in Anspruch zu nehmen und zugleich in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch für eine Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus sind zusätzliche Anreize geplant.
Der Bundestag soll sich noch im September mit dem Entwurf befassen, damit die Regelungen zum Jahresanfang 2017 in Kraft treten können. Das neue Hinzuverdienst-Recht könnte dann ab Juli 2017 greifen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
1.) 6.300 Euro Obergrenze für Teilzeitrentner, danach pauschal 40 Prozent Abzüge
Erleichtert werden sollen die Regeln, wenn Senioren eine vorgezogene Teilrente erhalten, aber weiterhin in Teilzeit weiterarbeiten möchten. Bisher lohnt sich das kaum, die Beschäftigten werden regelrecht für einen solchen Schritt bestraft. Es drohen drastische Kürzungen von bis zu zwei Drittel der Rente, wenn jemand mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient. Wenn ein Rentner eine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine Zweidrittel-, eine Halbe oder eine Eindrittel-Rente.
Diese Abstufung soll künftig entfallen. Und für den Zuverdienst dann eine klare Obergrenze gelten: 6.300 Euro pro Jahr. Wenn Teilrentner diesen Betrag überschreiten, werden pauschal 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes von der Rente abgezogen. Somit ist die Höhe der Rente direkter an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Eine Maßnahme, die es den Teil-Ruheständlern auch erleichtern soll, ihre Rentenansprüche auszurechnen.
Der Gesetzentwurf nennt hierfür ein Rechenbeispiel: Beträgt der Hinzuverdienst 18.000 Euro pro Jahr, werden von der Rente 390 Euro pro Monat abgezogen. Diese Summe errechnet sich folgendermaßen: Der Betrag, der die 6300-Euro-Grenze übersteigt, liegt bei 11.700 Euro im Jahr. Pro Monat sind dies 975 Euro - davon werden 40 Prozent abgezogen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.
Allerdings werden die Zuverdienstmöglichkeiten mit dem neuen Modell auch nach oben gedeckelt. Es gilt: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen erzielt, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.
2.) Abschläge bei früherem Renteneintritt sollen früher ausgeglichen werden können
Bereits heute existiert die Möglichkeit, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühere Zahlungen auszugleichen. Der Abzug beträgt aktuell 0,3 Prozent pro Monat. Um diese Einbußen bei der Rente wieder aufzustocken, darf man aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Das soll künftig schon ab 50 Jahren möglich sein.
3.) Mehr Anreize für Beschäftigte, länger zu arbeiten
Darüber hinaus will die Bundesregierung zusätzliche Anreize geben, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Arbeitet ein Arbeitnehmer aktuell über das Renteneintrittsalter hinaus, erhält er - sofern er keine Rente bezieht - einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Er kann also aktuell mit seiner Teilrente den Rentenanspruch nicht raufsetzen. Das soll sich mit der „Flexi-Rente“ ändern. Während die Zuschlagsregelung bestehen bleibt, sollen die Beschäftigten zukünftig weiter in die Rentenkasse einzahlen dürfen – und damit ihren Rentenanspruch erhöhen können.
4.) Nebenjob: Arbeitgeber werden bei jobbenden Ruheständlern entlastet
Damit die Arbeitgeber einen Anreiz haben mehr ältere Menschen zu beschäftigen, sollen die Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig entfallen. Das macht es einerseits für Firmen attraktiver, Rentner einzustellen. Andererseits könnte dies einen Verdrängungswettbewerb zulasten älterer Beschäftigter in Gang setzen, die eben noch keine Rentner sind. Sie werden künftig höhere Lohn-Nebenkosten erzeugen. Auch die Bundesagentur für Arbeit muss sich laut Gesetzentwurf auf Einbußen einstellen: sie erhält 79 bis 87 Millionen Euro weniger.