In den vergangenen Wochen haben viele Medien von einem „Beitragsschock“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berichtet. Denn in den nächsten Jahren werden die Zusatzbeiträge der meisten Krankenkassen teils deutlich steigen. Auch die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist regelmäßig Thema zugespitzter Berichterstattung. Doch plakative Schlagzeilen sind wenig hilfreich. GKV und PKV stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, den medizinischen Fortschritt bestmöglich für die Versorgung der Versicherten zu nutzen und die damit verbundenen Mehrausgaben zu finanzieren.
Ein Gastkommentar von Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.
Während die Politik auf die steigenden Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig auch mit einer Einschränkung des Leistungskatalogs reagiert, ist das in der Privaten Krankenversicherung nicht möglich. In der PKV gibt es keine nachträgliche Kürzung bei der Versorgung, denn der Anspruch auf den vereinbarten Leistungsumfang ist vertraglich ein Leben lang garantiert. Und weil Privatversicherte schon in jungen Jahren mit Rückstellungen für ihre im Alter steigenden Gesundheitsausgaben vorsorgen, ist die PKV – anders als die GKV – außerdem weitgehend von der demografischen Entwicklung unabhängig.
Allerdings stellt die anhaltende Niedrigzinsphase die Versicherungsunternehmen vor eine neue Herausforderung. Denn es wird immer schwieriger, den ursprünglich für die Rückstellungen einkalkulierten Zinssatz zu erzielen. In Kombination mit steigenden Leistungsausgaben wird es daher auch bei Privatversicherten zu Beitragserhöhungen kommen. Solche Anpassungen sind notwendig, um den vereinbarten Versicherungsschutz bis ins hohe Alter garantieren zu können.
Anders als in der GKV wird das Geld aus einer zinsbedingten Beitragserhöhung in der PKV aber nicht sofort ausgegeben, sondern es fließt vollständig in die Vorsorge für spätere Lebensjahre – kommt den Versicherten also später wieder zugute. Und wenn die Zinsen langfristig wieder steigen, wird der größte Teil der Erträge wiederum den Versicherten gutgeschrieben. Bei einer Versicherungslaufzeit von mehreren Jahrzehnten ist das kein unrealistisches Szenario.
Es muss kein Abgesang der PKV angestimmt werden
Die politischen Verfechter eines Einheitssystem unter dem irreführenden Namen „Bürgerversicherung“ werden wie schon in der Vergangenheit Berichte über Beitragserhöhungen in PKV-Tarifen gewiss gerne ausnutzen, um wieder einmal den Abgesang auf die gesamte Private Krankenversicherung anzustimmen. Doch wie auch schon im Bundestagswahlkampf 2013 werden solche Gesänge auch jetzt bei den Bürgern keinen Anklang finden.
Denn die Menschen in Deutschland wissen die Stärken des dualen Systems aus GKV und PKV sehr zu schätzen. Die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer medizinischen Versorgung liegt heute bei historischen Spitzenwerten über 90 Prozent – da gibt es keine Bereitschaft zum Risiko einer Radikaloperation am System. Und die stichhaltigen Argumente, warum ein Einheitssystem für alle Versicherten in Deutschland deutlich nachteiliger wäre als das bewährte duale System, stehen den Wählern mit jeder neuen Debatte umso deutlicher vor Augen. Es gilt in der Politik dieselbe goldene Regel wie im Sport: „Never change a winning team.“ Und der Systemwettbewerb aus GKV und PKV ist ein „winning team“, dem Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit verdankt.