Der Insolvenzverwalter zweier Fonds der S&K-Unternehmensgruppe fordert aktuell Geld von den Anlegern zurück. Dabei handele es sich um bereits erhaltene Ausschüttungen, die nun in die Insolvenzmasse geführt werden sollen. Von den Rückzahlungen sollen mehrere Tausend private Investoren betroffen sein. Die Ausschüttungen sollen sich auf eine Summe von rund 15 Millionen Euro belaufen, berichtet das "Manager Magazin" und beruft sich dabei auf Berichte des Insolvenzverwalters.
Über 1.000 Beamte untersuchen im Februar 2013 bundesweit Büros der Immobiliengruppe S&K wegen des Verdachts auf Untreue und das Betreiben eines Schneeballsystems. Bei der bundesweiten Razzia wurden unter anderem die Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller, in Untersuchungshaft genommen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Aus der Vermutung ist Gewissheit geworden: S&K soll rund 11.000 Kapitalanleger um gut 240 Millionen Euro betrogen haben.
S&K verursacht Schaden von gut 240 Millionen Euro
Nun fordert der Insolvenzverwalter zweier Fonds der S&K-Unternehmensgruppe hat sich dieser Tage mit einem Schreiben an die Anleger gewendet. Darin forderte Insolvenzverwalter Achim Ahrendt von der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm in Hamburg die Anleger auf, erhaltene Ausschüttungen aus den Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgegesellschaft mbH & Co. KG und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. zurückzuzahlen.
Rund 15 Millionen Euro wurden bereits ausgeschüttet und sollen nun in die Insolvenzmasse geführt werden. Von den Rückzahlungen sollen mehrere Tausend private Investoren betroffen sein. Bei den Auszahlungen habe es sich um Scheingewinne gehandelt. Als Teil eines Schneeballsystems kamen die Einzahlungen von anderen Investoren. Diese seien im Fall der Insolvenz jedoch anfechtbar, erklärte der Anwalt. Überdies seien die Investoren bei der Verteilung der Ausschüttungen unterschiedlich bedacht worden. Das verstösse jedoch gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Auch sei Treuhandgesellschaft, die zwischen die Anleger und die Beteiligungsgesellschaft geschaltete war, nie ins Handelsregister eingetragen worden.
Ahrendt empfiehlt den Anlegern, die die Auschüttung bis zum 28.11.20116 zurückzahlen sollen, die Zahlung als Forderung in der Insolvenztabelle anzumelden. Anleger sollten jedoch nicht blind zahlen, rät die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte. "Aus Erfahrungen bei Rückforderungen von Ausschüttungen wissen wir, dass nicht jede Forderung, die ein Insolvenzverwalter stellt, im Ergebnis auch begründet ist.", heißt es auf der Homepage der Kanzlei. So hätten Anleger in vergleichbaren Fällen im Ergebnis teilweise "überhaupt nichts zahlen" müssen, heißt es weiter. Die Anwälte raten deshalb zur Prüfung des Sachverhalts.