Versicherungsvermittler sollen von Honorar und Mischvergütung ausgegrenzt bleiben

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD der Europäischen Union in nationales Recht gegossen werden soll. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) kritisiert diesen Entwurf in einer Pressemeldung scharf. Die Begründung: Versicherungsmakler sollen sich zukünftig ausschließlich von Versicherern vergüten lassen: damit sind Honorare und Mischvergütungen tabu. Zugleich wird der Honorar-Versicherungsberater eingeführt, der auch erfolgsabhängig Verträge vermitteln dürfen soll.

Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat am Dienstag einen ersten Gesetzentwurf für die EU-Vertriebsrichtlinie IDD vorgelegt. Und dieser birgt einige Überraschungen. So soll das Provisionsabgabeverbot, erst vor wenigen Tagen vom Oberlandesgericht Köln gekippt, eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Auch wird der Versicherungsberater in seiner bisherigen Form abgeschafft und durch den sogenannten Honorar-Versicherungsberater ersetzt, um die Honorarberatung in Deutschland zu stärken.

Doch letzter Punkt verärgert die Maklerlobby. In einer heutigen Pressemeldung kritisiert der Maklerverband VDVM den Gesetzentwurf scharf. Der Grund: Mischmodelle bei der Vergütung und das Empfangen eines Honorars durch den Kunden soll Versicherungsmaklern künftig verboten sein. Stattdessen wird der Honorar-Versicherungsberater neu eingeführt. Hierfür ist vorgesehen, Paragraf 34e GewO, der die Aufgaben und Pflichten des Versicherungsberaters regelt, zu streichen bzw. zu ergänzen. Auch §34d muss entsprechend geändert werden.

Begriff „Honorar“ nicht eindeutig formuliert

Der erste Fehler beim Honorar-Versicherungsberater nach Auffassung des VDVM: der Begriff „Honorar“ werde im Gesetzentwurf nicht genau definiert. Hierunter würde auch eine erfolgsabhängige Vergütung des Honorarversicherungsberaters fallen.

Als Beispiel nennt der Verband die „Netto-Policen“ des Luxemburger Lebensversicherers Atlantic Lux. Der Kunde unterschreibt bei Abschluss einer Lebensversicherung einen separaten Vergütungsvertrag mit dem Vermittler, der sich jedoch auf die volle Prämiensumme eines zu Ende geführten Vertrages bezieht. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages werden dem Sparer dann schnell mehrere tausend Euro als Provisionsschulden in Rechnung gestellt. „Wo hier der Fortschritt für den Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Interessenkonflikten liegen soll, ist unerklärlich“, heißt es in der Pressemeldung des Verbandes.

Vermittlern soll verboten sein, sich vom Verbraucher vergüten zu lassen

Zweitens soll es nach Interpretation des Maklerverbandes zukünftig allen Versicherungsvermittlern verboten sein, sich vom Verbraucher vergüten zu lassen. Sie dürfen ausschließlich von Versicherungsunternehmen Geld nehmen. Der VDVM nennt Fälle, in denen diese Regelung die Arbeit des Maklers erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen würde. Etwa, wenn ein Kunde eine Versicherung über das Internet abgeschlossen hat, aber im Schadenfall Unterstützung bei einem Makler sucht. Dann „muss dieser doch gegen Entgelt dem Versicherungsnehmer Schadenassistenz leisten dürfen“, kommentiert der VDVM.

Kritikpunkt Numero Drei: dass Vermittler keine unterschiedlichen Finanzierungsquellen haben dürfen, bedeute einen Eingriff in das Wettbewerbsrecht der Versicherer und Vermittler. So würden Honorar-Versicherungsberater nicht von der fünfjährigen Stornohaftzeit bei Lebensversicherungen betroffen sein. „Lassen sich Kunden, die von Honorar-Versicherungsberatern betreut werden, etwa nicht nach drei Jahren scheiden und stornieren ihren Versicherungsvertrag“, fragt der Verband. Es sei zu befürchten, dass Vermittler sich als Honorar-Versicherungsberater registrieren lassen, um die Stornohaftzeit zu umgehen.

Forderung des VDVM: Mischfinanzierung für Makler muss zulässig sein

Weitere Kritikpunkte des Maklerverbandes beziehen sich ebenfalls darauf, dass dem Versicherungsmakler als Sachverwalter des Kunden die Vermittlung von Netto-Policen praktisch verboten werden soll, so zumindest nach Interpretation des VDVM. Er dürfe im Verbrauchergeschäft nur vom Versicherer vergütet werden. „Ein echter Verbraucherschutz sieht anders aus!“, kommentiert der Verband.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Österreich. Dort wurde ebenfalls die Vermittlerrichtlinie IDD in nationales Recht gegossen: und ein Berufsbild „Versicherungsmakler und -berater in Versicherungsangelegenheiten“ eingeführt. Dieser darf sowohl für Courtage als auch für Honorar arbeiten. Und sogar Mischfinanzierungen sind erlaubt. Ein solches Modell wünscht sich der VDVM auch für Deutschland.