Kunden von Lebensversicherungen müssen sich auch 2017 auf sinkende Renditen einstellen. Das zeigt eine Berechnung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, wonach der Referenzzins für die Zinszusatzreserve binnen Jahresfrist von 2,88 Prozent auf 2,54 Prozent gesunken ist. Der Referenzzins entspricht häufig exakt jenem Wert, den die Branche ihren Neukunden im Folgejahr an Verzinsung zuweist, kommentiert das Analysehaus Assekurata.
Schlechte Nachrichten für die Kunden einer Lebensversicherung: die Rendite dürfte auch 2017 erneut fallen. Demnach hat die BaFin in internen Berechnungen ermittelt, dass der Referenzzins innerhalb eines Jahres von 2,88 auf 2,54 Prozent gesunken ist. Das berichtet die Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ in der Ausgabe vom 26. November und beruft sich auf einen Sprecher der BaFin. Das Magazin schreibt sogar von einem „Renditeabsturz“.
Historisch niedriger Wert
Der Referenzzins entspricht üblicherweise exakt jenem Wert, den die Branche im Schnitt ihren Neukunden fürs kommende Jahr zuweist. So erhielten neu abgeschlossene Rentenpolicen für 2016 im Schnitt 2,86 Prozent gutgeschrieben, wie die Ratingagentur Assekurata errechnet hatte. Gegenüber „Euro am Sonntag“ erklärt Assekurata-Bereichsleiter Lars Heermann: „Es würde mich nicht wundern, wenn für 2017 im Marktdurchschnitt 2,54 Prozent an laufender Verzinsung ausgeschüttet werden“. Das entspräche einem historisch niedrigen Wert.
Die BaFin ermittelt den Referenzzins jeweils Ende September aus dem zehnjährigen Renditeschnitt ausgewählter Staatsanleihen. Daraus ergibt sich auch die Genauigkeit als Branchenindikator, haben die Versicherer doch selbst große Teile ihrer Gelder in derartige Papiere investiert. „Der Wert ist ein guter Gradmesser für die Branche, weil etwa 90 Prozent des Versichertengeldes in Anleihen stecken“, erklärt Heermann.
15 Milliarden Euro Rückstellungen für hochverzinste Altverträge
Die Versicherer legen in der Regel im Dezember fest, welche Verzinsung den Kunden im Folgejahr gutgeschrieben wird. Den Altverträgen in der klassischen Lebensversicherung muss hierbei mindestens der Garantiezins zugestanden werden und zusätzlich eine Mindestbeteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen. Noch in den 90er Jahren konnten Kunden einen Garantiezins von bis zu vier Prozent erzielen.
Unter diesen hochverzinsten Altverträgen leiden auch Neukunden. Um die Garantiezinsen langfristig bedienen zu können, wurden die Versicherer vom Gesetzgeber zur Bildung von Rücklagen gezwungen – der sogenannten Zinszusatzreserve. Je weiter der Garantiezins eines Vertrags über dem Referenzzins von 2,54 Prozent liegt, desto mehr müssen die Versicherer zurücklegen.
Erstmals müssen die Versicherer nun auch für Verträge Rückstellungen bilden, die im Jahr 2006 abgeschlossen wurden, als der Garantiezins 2,75 Prozent betrug. Das bestätigte der Bafin-Sprecher. Das Analysehaus Assekurata schätzt, dass sich diese Rücklagen 2016 auf 15 Milliarden Euro summieren werden – gegenüber 10 Milliarden Euro im Vorjahr.