Auch wenn Autofahrer den Stichtag 30. November verpassen, können sie ihre Kfz-Versicherung unter bestimmten Umständen kündigen und sich einen neuen Kfz-Versicherer suchen. Ein voreiliger Wechsel in einen vermeintlich billigeren Tarif sollte schon deshalb vermieden werden, weil der Verlust von Leistungen droht.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel bis zum 30. November möglich. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass der letzte Novembertag ein wichtiges Datum für wechselwillige Autofahrer ist. Aber aufgepasst: die Kündigung des alten Vertrages muss der Versicherung bis zum 30. November auf dem Tisch liegen. Es gilt das Zustelldatum und nicht der Poststempel, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Was aber, wenn man diese Frist versäumt hat? Auch dann gibt es noch Möglichkeiten, aus einer teueren Police auszusteigen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Autofahrer, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz bessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht schriftlich zu informieren. Selbst eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, sofern diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist.
Unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherer suchen. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung lohnt. Eine steigende Zahl an Versicherern geht dazu über, individuelle Kündigungsfristen zu garantieren.
Wechsel der Kfz-Versicherung kann Verlust von Leistungen mit sich bringen
Autofahrer sollten aber nicht blind ihren alten Vertrag aufkündigen und zu einem vermeintlich günstigeren Anbieter wechseln. Im schlimmsten Fall kann man Leistungen verlieren. Denn langjährige Kunden ohne Unfall erhalten von der Versicherung Sonderrabatte eingeräumt. Ein Rabattschutz zum Beispiel verhindert, dass bei einem einmaligen Unfall der Fahrer zurückgestuft wird und die Beiträge steigen. Bei einem Versichertenwechsel lässt sich dieser Rabattschutz häufig nicht mitnehmen. Auch Vergünstigungen für den Zweitwagen sind unter Umständen nicht im Neuvertrag enthalten.
Auch im Schadensfall kann die neue Kfz-Versicherung schnell teurer werden, wenn der neue Anbieter zwar eine günstige Einstiegsprämie bietet, aber eine ungünstige Rückstufungstabelle definiert hat. Diese Rückstufungstabelle legt fest, in welche Schadensfreiheitsklasse der Autofahrer eingestuft wird, wenn er im laufenden Jahr einen oder mehrere Unfälle verursacht. Hier unterscheiden sich die Versicherer mitunter stark.