Die Lebensversicherer profitieren ein weiteres Jahr von steuerlichen Entlastungen, die wegen der niedrigen Zinsen eingeführt wurden. Die Übergangsregelung für den steuerlichen Höchstbetrag, mit der die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) geschützt werden soll, wurde bis 2018 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten große Teile der freien Rückstellungen aufgelöst und versteuert werden müssen.
Gute Nachricht für die Lebensversicherer und ihre Kunden: ein weiteres Jahr werden sie von steuerlichen Entlastungen profitieren, die sie vor den Folgen des Niedrigzinses schützen sollen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur am Freitag. Ohne diese Verlängerung hätten wohl große Teile der freien Rückstellung für die Beitragsrückerstattung (RfB) aufgelöst und versteuert werden müssen, hieß es zur Begründung. Das wäre zum Nachteil der Kunden gewesen.
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung gilt den Lebensversicherern als Sicherheitspuffer für kapitalschwache Zeiten, damit auch bei schwankenden Ergebnissen am Kapitalmarkt eine konstante Überschussbeteiligung möglich ist. Sie soll die Garantien im Sinne des Kunden absichern und die Überschüsse stabilisieren. Aus dem aktuellen Gesetzesbeschuss geht hervor, dass die Übergangsregelung um den steuerlichen Höchstbetrag für RfB nun bis zum Veranlagungszeitraum 2018 gilt, berichtet dpa-AfX weiter. Dieses Finanzpolster, auf das die Kunden ein Anrecht haben, solle nicht zusätzlich belastet werden.