Die Bundesregierung ebnet den Weg für ein in Ost- und Westdeutschland gleiches Rentenrecht. Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) und ihr für Finanzen zuständiger Kollege Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich am Mittwoch im Bundeskabinett darauf geeinigt, wie die Rentenangleichung finanziert werde soll. Die eine Hälfte tragen die Beitragszahler. Die andere Hälfte der Kosten übernimmt der Steuerzahler.
Die Rente Ost soll nach Informationen des Versicherungsboten aus Regierungskreisen in Berlin ab dem Jahr 2018 in sieben gleichen Schritten auf das Westniveau angehoben werden. Damit würde nach den Regierungsplänen und dem heute im Bundeskabinett gefassten Beschluss ab 2025, also 35 Jahre nach der Deutschen Einheit, endlich gleiches Rentenrecht für alle Versicherten im Ost und im Westen der Republik gelten (der Versicherungsbote berichtete). Ende November hatten sich Union und SPD und auf gleiche Renten für Ost und West verständigt. Offen war bis zu diesem Mittwoch, wie die Kosten der Renteneinheit bezahlt werden sollen.
In den ersten drei Jahren zahlen die Versicherten
Pro Jahr des Übergangs von 2018 bis 2025 kostet die Rentenangleichung steigend bis zu 3,9 Milliarden Euro pro Jahr. Damit die gleiche Rente für alle finanziert werden kann, sollen nach dem heute im Bundeskabinett gefundenen Kompromiss zunächst die Beitragszahler zur Ader gelassen werden. In der ersten Runde bis 2021 werden die Mehrkosten aus Beitragsmitteln der Deutschen Rentenversicherung finanziert.
Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums hervor, die dem Versicherungsboten vorliegt. Ab dem Jahr 2022 wird der Bundeszuschuss zur Rente erhöht. Anfänglich fließen 200 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2025, dem Jahr der Rentengleichheit, soll dieser Zuschuss für die Rentenangleichung auf zwei Milliarden pro Jahr ansteigen. Unterm Strich teilen sich die Beitrags- und Steuerzahler die Finanzierung in etwa je zur Hälfte.