Die SPD will die Bürgerversicherung laut einem Medienbericht nicht mehr in einem Rutsch, sondern in einzelnen Schritten einführen. Die private Krankenversicherung soll nicht abgeschafft, dafür aber an das System der Gesetzlichen Krankenkassen angeglichen werden. Deren Beiträge soll steigen und sich an der höheren Bemessungsgrenze der Rentenkasse orientieren. Arbeitgeber sollen wieder die Hälfte des Beitrags zahlen. Privat oder gesetzlich soll beim Arzthonorar egal sein.
Die SPD will die Bürgerversicherung haben, das ist lange bekannt. Aber eine Krankenkasse für alle muss aus Sicht der Partei kein Verbot der privaten Krankenversicherung (PKV) mehr bedeuten. Vielmehr will die SPD die PKV an das System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angleichen. Dies berichtet die „Berliner Zeitung“ und beruft sich auf ein Papier der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Mitgearbeitet an dem Papier haben den Angaben zufolge auch Gesundheitsexperten von Gewerkschaften; Krankenkassen und aus der Wissenschaft.
Beamte sollen ohne Nachteil in die Gesetzlichen Kassen gehen können
Hauptziel der Gesundheitspolitik solle es sein, etwa die Vergütung von Ärzten unabhängig vom Status des Patienten zu machen. Ob gesetzlich oder privat versichert, das soll beim Entgelt des Arztes künftig egal sein. Auch Beamte, so der Plan der Stiftung, sollen künftig ohne Nachteile in die GKV eintreten können. Bisher ist Staatsdienern der Beitritt zur GKV praktisch verwehrt, weil der Staat als Dienstherr keinen Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich versicherte Beamten zahlt.
Nur wenn dem Wähler klar bekannt sei, wie die SPD eine Bürgerversicherung ins Werk setzten könnte, werde die SPD bei der kommenden Bundestagswahl erfolgreich für das Projekt werben können. So berichtet die „Berliner Zeitung“ über Aussagen aus SPD-Kreisen. Die Arbeitsgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) schlage weiter vor, die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an den Beiträgen zur Krankenkasse zu beteiligen. Derzeit ist der Beitrag der Arbeitgeber auf 7,3 Prozent des Bruttolohns der Beschäftigten eingefroren. Mehrkosten der Kassen zahlen deren Versicherte in Form des Zusatzbeitrags.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze der Rentner soll gelten
Das Konzept FES sehe weiter vor, berichtet die Zeitung, die Beitragsgrenze der Kassen auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Dadurch würden künftig nach Werte des Jahres 2017 Einkommen bis zu einem Höchstsatz von 6.350 Euro brutto kassenpflichtig (zurzeit bis 4.350 Euro). Kassieren Versicherte Mieten oder Zinsen auf ihre Kapitalanlagen, sollen diese Einnahmen auch bis zum Höchstsatz „verbeitragt“ werden, wie es im unschönen Beamtendeutsch heißt.
Im Gegenzug zu höheren Beitragsgrenzen vor allem für Besserverdiener sollen die Beitragssätze für alle Versicherten sinken. Gleichzeitig könnten die Krankenkassen in der Zukunft wieder für Brillen grundsätzlich und mehr für Zahnersatz aufkommen. Die private Krankenversicherung müsse laut dem Konzept der FES nicht abgeschafft werden, berichtet die „Berliner Zeitung“. Ein Wechsel in die PKV solle dem Konzept der Stiftung zufolge weiter möglich sein, wenn das Einkommen des Versicherten 4.800 Euro (Versicherungspflichtgrenze Stand 2017) brutto übersteigt.