Theoretisch dürfen Kunden mit einem Riester-Sparplan kurz vor Beginn der Rentenphase zu einem anderen Anbieter wechseln. Das kann sich lohnen, bieten doch Versicherer mitunter in der Ansparphase gute Konditionen, in der Auszahlungsphase hingegen weit schlechtere. Doch immer mehr Versicherer weigern sich, wechselwillige Kunden aufzunehmen, so berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Verband fordert nun Nachbesserungen vom Gesetzgeber.
Ältere Riester-Sparer mit einem Fonds- oder Banksparplan haben immer häufiger Probleme, kurz vor Beginn der Auszahlungsphase zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Pressemeldung. Oft würde der Versicherer die Aufnahme eines älteren Versicherten ablehnen, was auch sein gutes Recht sei. Schließlich können sich die Versicherungen auf die Vertragsfreiheit berufen und selbst entscheiden, wen sie als Kunden übernehmen wollen und wen nicht.
Gesetzgeber wollte mit Wechseloption Konkurrenz zwischen Riester-Anbietern beleben
Für Sparer ist die verweigerte Wechseloption deshalb ein Problem, weil manche Versicherer in der Anspar- und Auszahlphase unterschiedliche Konditionen bieten. So erfahren Verbraucher zum Beispiel bei Abschluss eines Sparplanes oft nicht, wie viel die dazugehörige Versicherung später einmal kosten soll, mit der das Langlebigkeitsrisiko abgesichert wird. „Viele Banken und Sparkassen geben nur sehr schwammige oder gar keine Informationen zu den Kosten in der Rentenphase preis“, erklärt Doris Kappes von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Sparer erführen meist erst kurz vor Rentenbeginn, wie viel sie zu zahlen hätten.
Hier sollte die Wechseloption nach dem Willen des Gesetzgebers für mehr Konkurrenz zwischen den Anbietern sorgen – und damit für mehr Verbraucherschutz. Im Gegensatz zu nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen werden bei einem Riester-Wechsel nicht nur die Rückkaufwerte übertragen, sondern das "gesamte" Riester-Kapital (Übertragungskapital) abzüglich einer Gebühr. Dies garantiert das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).
Höchstaltersgrenzen und Mindest-Ansparzeiten machen Wechsel unmöglich
Das Gesetz ist gut gedacht, aber schlecht gemacht. So zumindest aus Sicht der Verbraucherzentrale. Denn die Versicherer können mit Hinweis auf ihre Vertragsfreiheit ältere Kunden einfach ablehnen. Und davon machen sie auch Gebrauch. So legen viele Riester-Anbieter Höchstaltersgrenzen und Mindest-Ansparzeiten fest, die es von vorn herein ausschließen, dass ein älterer Kunde bei ihnen Mitglied wird. Und diese Hürden wurden jüngst erst wieder verschärft.
Zum Beispiel hat die Provinzial Nord das maximale Eintrittsalter zum Jahreswechsel 2017 von 62 Jahren auf 60 herabgesenkt, berichtet die Zeitschrift „Euro am Sonntag“, die Hannoversche von 53 Jahren auf 49, die Württembergische von 57 auf 52 und die Provinzial Rheinland von 48 auf 42 Jahre. Auch die Mindestlaufzeit des Vertrages wurde bei einigen Anbietern teils deutlich angehoben, etwa bei der Targo von 15 auf 25 Jahre.
Wechselwillige Riester-Sparer haben es schwer
Auch bei der Verbraucherzentrale Hamburg werden zunehmend Sparer vorstellig, denen ein Wechsel verweigert wurde. „In der Beratung merken wir seit Kurzem, dass Verbraucher große Probleme haben, von diesem Recht Gebrauch zu machen“, so Kappes. Viele Versicherer wie etwa die Allianz, Cosmos Direkt, die Hannoversche Leben oder Signal Iduna weigerten sich demnach, wechselwillige Riester-Sparer kurz vor Beginn der Rentenphase aufzunehmen. „In Zeiten niedriger Zinsen ist dies für viele Unternehmen offenbar kein lukratives Geschäft mehr“, sagt Kappes.
Dass ein Wechsel für Versicherer kaum Vorteile bringt, liegt zum Teil auch an der technischen Ausstattung. Viele Versicherer und Banken haben kein automatisches System, um schnell den Vertrag des Neukunden umzurechnen. Und so müssen die Daten von Mitarbeitern per Hand eingegeben und errechnet werden. Bedeutet einen hohen Aufwand und geringen Nutzen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert nun mehr Kostentransparenz durch den Gesetzgeber, speziell mit Blick auf Bank- und Fondssparpläne. Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, sagt: „Die Anbieter von Riester-Bank- und Fondssparplänen müssen dazu verpflichtet werden, die Kosten bei Vertragsschluss verbindlich zu benennen. Nur so kann der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen.“