Krankenkassen zahlen für Cannabis auf Rezept

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Die Krankenkassen müssen ab März 2017 die Kosten für Cannabis übernehmen, wenn ein Patient dies als Medikament verschrieben bekommt. Das entschied der Bundestag in der letzten Woche. Den „Joint auf Rezept“ gibt es damit freilich nicht: Nur ein sehr kleiner Personenkreis wird Zugang zu Cannabis erhalten.

Gras auf Rezept? Das wird möglich mit einem Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsrechtlicher Vorschriften, den der Bundestag am 19.01. beschlossen hat. Damit müssen die Krankenkassen ab März für Cannabis zahlen. Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, verspricht Genehmigungen innerhalb von drei Tagen, um Schmerzpatienten „schnelle und unbürokratische Hilfe“ zukommen zu lassen.

Nur wenige Patienten haben Anrecht auf Hanf

Das bedeutet freilich nicht, dass es künftig den „Joint auf Rezept“ geben wird. Anrecht auf Cannabis haben Patienten, die unter starken chronischen Schmerzen, spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose , Krebs oder chronischem Rheuma leiden. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrifft dies bisher circa 1.000 Personen. Bisher wurde Cannabis vor allem als Mundspray verabreicht.

Grund für die neue Freizügigkeit ist die medizinische Wirkung von Cannabis. Die Wirkstoffe Dronabilon und Nabilon wirken nicht nur schmerzlindernd und lösen Krämpfe, sie sollen zudem den Appetit schwerkranker Patienten anregen. Die Cannabis-Pflanzen sollen von einer staatlich kontrollierten Agentur gezielt angebaut werden, auch, um die Qualität der Inhaltsstoffe zu garantieren. Bis entsprechende Strukturen etabliert worden sind, werden die Pflanzen aus dem Ausland importiert.

Verschreibung, wenn keine Therapie-Alternative existiert

Dass auch zukünftig nur wenige Menschen Anrecht auf Cannabis haben werden, belegt eine Formulierung im Gesetz „Cannabis als Medizin“, das im März in Kraft treten soll. Dort heißt es, eine Verschreibung sei nur dann möglich, wenn sie „ohne Therapiealternative“ sei. Quasi als letzte Option, wenn alle anderen Behandlungen versagen. Den Nachweis muss der Patient bzw. dessen Arzt erbringen.

Vorangegangen war dem Gesetz 2016 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Die Richter erlaubten einem schwer erkrankten Patienten mit Multipler Sklerose, bei sich zu Hause Cannabis anzubauen. Der 31jährige litt unter spastischen Lähmungen und depressiven Episoden. Dagegen helfe kein anderes Medikament wie Cannabis. Die teuren Kosten, sich die Pflanzen in der Apotheke zu besorgen, konnte sich der Mann nicht leisten – das hätte ihn monatlich mehr als 200 Euro gekostet (BVerwG 3 C 10.14, Entscheidung vom 06.04.2016). Nun wird die Krankenkasse diese Aufwendungen erstatten.