Das Leiden vieler Geschädigter im Skandal um die Frankfurter S&K-Gruppe geht in die nächste Runde. Der Insolvenzverwalter Achim Ahrendt verklagt rund 1.400 Anleger zweier Fonds, sie sollen Millionen an Ausschüttungen zurückzahlen. Derweil können die S&K-Manager auf einen Deal mit dem Gericht hoffen. Ihnen wird vorgeworfen, gutgläubige Anleger mit einem Schneeballsystem betrogen zu haben.
Schnelle Autos, rauschende Partys, ein Leben im Luxus: Die Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K sollen mit einem Schneeballsystem tausende Anleger hintergangen haben. Sie täuschten mutmaßlich Scheingewinne vor, um damit Neukunden zu locken – und mit deren Geld ihren teuren Lebenswandel zu finanzieren. Aktuell sitzen mehrere Manager der S&K-Gruppe im Gefängnis, die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft ihnen Anlagebetrug vor. Eine Razzia im Jahr 2013 hatte dem Treiben ein Ende gemacht.
Doch rund 1.400 Anleger müssen sich nun auf neuen Ärger einstellen. Wie das Manager Magazin am Dienstag berichtet, hat der Insolvenzverwalter Achim Ahrendt Klagen gegen diese Investoren eingereicht. Sie hatten in die beiden Fonds „Deutsche S&K-Sachwerte Nr.2“ und „S&K Real Estate Value Added“ investiert. Insgesamt geht es um Forderungen in Höhe von gut vier Millionen Euro.
Teils Scheingewinne als Grund für Rückforderungen
Dass die Betroffenen ihre Ausschüttungen nun zurückzahlen sollen, begründet der Insolvenzverwalter teils mit den windigen Machenschaften des Finanzkonzerns. Bei den ausgeschütteten Geldern handle es sich schließlich nicht um Gewinne, sondern um Einzahlungen anderer Investoren, die nur „umgeschichtet“ worden seien.
Denn genau so funktioniert ein Schneeballsystem: ein Unternehmen gründet ein undurchsichtiges Firmengeflecht aus verschiedenen Subgesellschaften. Dann werden die Kundengelder so lange untereinander hin- und hergeschoben, dass der Eindruck entsteht, die Gesellschaften erzielten einen Gewinn. Zum Beispiel, indem Provisionen berechnet werden, obwohl doch die Gelder im Firmenverbund bleiben. Auf diese Weise werden Scheingewinne erzielt – mit denen dann um neue Kunden geworben wird. Nur so lange ausreichend Neukunden nachkommen und Geld in das System pumpen, kann das Modell weiter funktionieren, ansonsten kollabiert es.
Die Auszahlung solcher Scheingewinne an Anleger sei im Falle einer Insolvenz anfechtbar, argumentiert nun Ahrendt laut „Manager Magazin“. Doch er macht noch andere Gründe geltend. So seien Investoren bei der Verteilung der Ausschüttungen unterschiedlich bedacht worden und das verstoße gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Zudem sei eine zwischen die Anleger und die Beteiligungsgesellschaft geschaltete Treuhandgesellschaft nie ins Handelsregister eingetragen worden, weshalb die Anleger streng genommen nie wirklich zu Gesellschaftern geworden seien.
Argumentation der Anklage „zu einfach“?
Ob Insolvenzverwalter Ahrendt mit seinen Forderungen durchkommt, ist noch nicht abzusehen. Die Anleger, welche ohnehin schon hohe Verluste verkraften mussten, wehren sich. Verbraucher-Anwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke aus Siegburg vertritt zahlreiche Anleger vor Gericht. Er sagt, die Anklageschrift des Insolvenzverwalters sei an vielen Stellen fehlerhaft. Er habe es sich „sehr einfach gemacht“, kritisiert Gericke gegenüber dem „Manager Magazin“, ohne Details zu nennen. Ahrendt erklärt hingegen, die Ansprüche der Klageerhebung seien „geprüft worden“.
Ohnehin will Ahrendt den Anlegern das Geld nicht komplett wegnehmen. Es soll nur zurück fließen in die Insolvenzmasse, damit die Anleger ihre Forderungen dann neu in die Insolvenztabelle eintragen können. So soll die Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt bleiben. Für viele Anleger würde das freilich dennoch bedeuten, dass sie deutlich weniger erhalten – wenn überhaupt etwas.
Bald Haftentlassung? Deal zwischen Gericht und S&K-Gründern kündigt sich an
Derweil können sich mehrere „S&K“-Gründer Hoffnungen machen, dass sie bald aus dem Gefängnis freikommen. Ein früherer S&K-Gründer, Hauke B, sei bereits zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden, berichtet das „Manager Magazin“. Er hatte sich gesprächsbereit gezeigt, woraufhin die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen ließ.
Ein ähnlicher Deal kündigt sich nach einem Bericht des „Handelsblattes“ nun auch mit den verbliebenen fünf Managern an, die aktuell in Frankfurt einsitzen. Auch hier sei die Staatsanwaltschaft bereit auf Anklagepunkte zu verzichten, um den Rechtsstreit zu beenden. Aufgrund der langen Untersuchungshaft könnten also die S&K-Manager bald freikommen – während die Anleger weiterhin kämpfen müssen, damit sie wenigstens einen Teil ihrer investierten Gelder behalten dürfen.