Die EU-Aufsicht Eiopa hat für die Versicherer nun den Entwurf eines Beipackzettels vorgelegt, mit dem die Unternehmen dem Verbraucher kurz und bündig darlegen müssen, was und was nicht versichert ist. Die Zettelwirtschaft gilt zunächst nur für einfache Policen ohne Sparanteil. Bemerkenswert ist die vorgeschriebene Kürze des Papiers, dessen Umfang zwei, maximal drei A4-Seiten nicht überschreiten soll.
Offiziell heißt der Beipackzettel so: Produktinformationsblatt. Dieses Wort müssen die Versicherer ganz oben auf ihre Zettel schreiben. Und wie diese Information der Kunden aussehen soll, das hat die Eiopa, Wächter über alle großen Versicherer in der EU, nun in einem Dokument beschrieben.
Hinzu kommen noch Angaben zu Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags und Einzelheiten zum Vertragsende. All dies muss in klarer, präziser und nicht irreführender Sprache des jeweiligen EU-Staates dargelegt werden. Zudem muss es auf der ersten Seite die Überschrift "Produktinformationsblatt" tragen. Hier die Struktur, wie die Kunden informiert werden sollen:
- Art der Versicherung?
- Was ist versichert?
- Was ist nicht versichert?
- Gibt es Beschränkungen des Deckungsumfangs?
- Wo ist der Kunde versichert? (Ort)
- Was sind die Verpflichtungen des Kunden?
- Wann und wie muss er die Prämie zahlen?
- Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
- Wie kann der Kunde den Vertrag beenden?
Ziel der Eiopa ist es, mit ihren Beipackzetteln ein standardisiertes Format für alle Arten von Policen zu schaffen. Dies soll laut Eiopa-Papier auch für kommende Zettel verwendet werden, etwa für Rentenprodukte mit oder ohne Fondsanteil (PRIIPS). Im Regelfall soll der Kunde maximal zwei Seiten Papier oder PDF zu lesen bekommen, im Ausnahmefall auch einmal drei Seiten. Zu den Formvorschriften der Eiopa gehört auch, dass kurz gesagt Kleingedrucktes nicht erlaubt ist. Im nächsten Schritt muss die EU-Kommission ihren Segen zu dem Entwurf der Eiopa geben.