Stuttgarter BU zahlt bei Arbeitsunfähigkeit

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Bei längerer Arbeitsunfähigkeit (AU) genügt ein Attest des Arztes, um die versicherte Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) zu bekommen. Dies sei Bestandteil einer neuen BU-Police der Stuttgarter Lebensversicherung. Nach sechs Monaten fließe dann die BU-Rente rückwirkend und bis zu einer Dauer von 18 Monaten, ohne dass die parallel zu prüfenden Voraussetzungen für eine BU erfüllt sein müssten.

Seit Jahresbeginn bietet die Stuttgarter Lebensversicherung einen neuen Tarif an. Der der Berufsunfähigkeitsversicherung BU PLUS premium erhält der Kunde bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit seine Rente. Klaus-Peter Klapper von der Stuttgarter wird in der Pressemitteilung zitiert: „Wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, ist man nicht immer gleich berufsunfähig.“ Der Vorteil der neuen BU-Police liege darin, dass sie auch in diesen Fällen helfe, die Einkommenslücke zu schließen.

Kunde weiß nach zehn Arbeitstagen Bescheid

Bereits bei längerer Krankheit reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus, betont die Stuttgarter. Die neue BU-Police des Unternehmens richte sich vor allem an gutverdienende Arbeitnehmer. Kunden reichen bei Arbeitsunfähigkeit lediglich ein ärztliches Attest ein. Die Stuttgarter prüft nach eigenen Worten innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Gleichzeitig untersuchen die Experten des Versicherers, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte.

„Wir informieren unseren Kunden schnell und verlässlich, damit er in diesem Fall rechtzeitig einen Antrag auf die Berufsunfähigkeits-Rente stellen kann“, erklärt Klaus-Peter Klapper. Zusammengefasst: Die Stuttgarter BU PLUS premium leistet bei Arbeitsunfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit, bei einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr sowie bei Pflegebedürftigkeit.