Zum März 2017 müssen sich die Bürger wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Der Reisepass wurde überarbeitet, das alte Fernsehsignal DVT-B wird abgeschaltet, Mopedfahrer müssen neue Nummernschilder aufschrauben. Und Cannabis gibt es bei den Krankenkassen jetzt sogar auf Rezept. Ein Überblick.
Antennen-Fernseher werden auf Sendesignal DVB-T2 umgestellt
Fernsehgucker, aufgepasst! Zumindest solche, die ihr Programm noch ganz klassisch per Haus- und Zimmer-Antenne empfangen. Oder „terrestrisch“, wie es in der Fachsprache heißt. Ab 29. März 2017 wird nämlich das alte Sendesignal von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt. Dann brauchen die Nutzer von Antennen einen neuen Receiver, um weiterhin ihr Fernsehprogramm empfangen zu können. Wer die Umstellung verpasst, schaut sprichwörtlich in die Röhre. Betroffen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen rund 3,4 Millionen Haushalte.
Warum aber die Umstellung? Ganz einfach: Weil das neue Signal einen besseren Empfang ermöglicht. Auch die Nutzer von Antennen profitieren dann von einem Fernsehbild in HD-Qualität. Nach der Umstellung auf DVB-T2 können rund 40 Programme empfangen werden, darunter die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren jeweiligen dritten Programmen und die großen Privatsender. Besitzer neuer Fernseher sollten vor dem Kauf eines neuen Receivers prüfen, ob ein solcher bereits im Gerät enthalten ist. Denn Neugeräte verfügen oft bereits über eine entsprechende Ausstattung.
Wer weiterhin Sendungen wie „Dschungelcamp“ oder den „Bachelor“ sehen will, wird dann allerdings extra zur Kasse gebeten. Nutzer von Privatsendern wie RTL, Sat 1 und Pro Sieben müssen ab Juli 2017 rund 69 Euro pro Jahr für den Empfang zahlen.
Bausparkassen lösen Einlagensicherungsfonds auf
Neuigkeiten gibt es auch bei den privaten Bausparkassen: Und das sind keine, die Bausparer besser schlafen lassen. Denn der Einlagensicherungsfonds BESF wird zum ersten März eingestampft. Eigentlich sollte dieser Fonds dafür sorgen, dass Einlagen von Bausparern über einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind. Doch dieser Fonds entpuppt sich nun schlicht als zu teuer. Schuld sind die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt, die auch die Bausparkassen unter Druck setzen.
Grund zur Panik besteht aber keine. Denn ohnehin sind nur 0,2 Prozent des Bestandes aller Institute betroffen, wie der Dachverband der privaten Bausparkassen berichtet. Und Einlagen bis 100.000 Euro sind weiterhin geschützt. Die meisten Bausparer haben schlicht nicht mehr Geld bei den Instituten liegen. Um ihre Einlagen weiter zu schützen, können betuchtere Kunden ihre Gelder künftig auf mehrere Bausparkassen verteilen, rät der Verband der privaten Bausparkassen.
Neuer Reisepass für mehr Sicherheit
News gibt es auch von den Bürgerämtern – und diese betreffen vor allem Personen, die ins nicht europäische Ausland reisen wollen. Denn zum 1. März gibt es eine neue Auflage des Reisepasses. Dieser gehört bereits jetzt zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt: Seit 2005 wird der Reisepass erstmals mit elektronischem Chip ausgestellt, 2007 wurde er zuletzt überarbeitet. Die gute Nachricht: Wer bereits einen Reisepass hat, muss sich keine Sorgen machen. Alle Reisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Mit dem Relaunch soll der Reisepass nun noch fälschungssicherer werden. Unter anderem bietet er verbesserte Sicherheitsmerkmale wie ein Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und ein verbessertes Sicherheitspapier. Und eine Goldprägung sorgt sogar für ein wenig Luxus. Damit wird der Ausweis auch ein wenig mehr kosten: 60 Euro müssen die Bundesbürger zukünftig dafür zahlen. Junge Menschen bis einschließlich 23 Jahren erhalten ihn bereits für 37,50 Euro.
Neue Moped-Schilder: Aus Grün werde Schwarz!
Einen Termin können sich Freunde kleiner Zweiräder traditionell im Jahr anstreichen. Denn zum 01. März müssen die Fahrer von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder aufschrauben. Dieses Jahr ist Schwarz die Farbe der Saison, die grünen Nummernschilder verlieren ab heute ihre Gültigkeit. Die gute Nachricht: Säumige Zweirad-Fans müssen nicht extra auf eine Zulassungsstelle gehen, um den Versicherungsschutz aufzufrischen. Die neuen Schilder können direkt beim eigenen Kraftfahrt-Versicherer bestellt werden.
Haben Kradfahrer noch kein schwarzes Nummernschild, sollten sie mit ihrem Flitzer vorerst der Straße fernbleiben. Denn wer mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!
Welche Zweiräder aber brauchen ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder, die mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h unterwegs sind, müssen entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen. Und Segways bis 20 km/h Spitze.
Cannabis auf Rezept
News gibt es auch bei den Krankenkassen. Denn ab März 2017 dürfen Ärzte Cannabis auf Rezept verschreiben. Nicht etwa, damit sich Kassenversicherte einen Joint anzünden: das Cannabis bleibt Patienten mit starken Schmerzen vorbehalten. Und zwar ausschließlich Patienten, die unter starken chronischen Schmerzen, spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, Krebs oder chronischem Rheuma leiden. Entsprechend streng ist die Genehmigung geregelt: Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben aktuell circa 1.000 Personen Anspruch auf das Medikament. Verabreicht wird es oft als Mundspray.
Grund für die neue Freizügigkeit ist die medizinische Wirkung von Cannabis. Die Wirkstoffe Dronabilon und Nabilon wirken nicht nur schmerzlindernd und lösen Krämpfe, sie sollen zudem den Appetit schwerkranker Patienten anregen. Die Cannabis-Pflanzen sollen von einer staatlich kontrollierten Agentur gezielt angebaut werden, auch, um die Qualität der Inhaltsstoffe zu garantieren.